Lebensmittel News
Das Advisory Board on the Quality of Botanical Supplements hat ein Konsenspapier erstellt, um zu klären, wie Experten die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit von Nahrungsergänzungsmitteln auf Kurkumabasis bestimmen können.
Das neue EU-Lebensmittelrecht, welche die Werbung und Vermarktung von Säuglingsanfangsnahrung weiter einschränken und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke weiter einschränken soll, trat am 22. Februar in Kraft.
Ab dem 1. April 2020 gilt die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2018/775 mit konkreten Bestimmungen zur verpflichtenden Information über die Herkunft sogenannter primärer Zutaten.
Wir haben Sie über alle Änderungen nach deren Inkrafttreten im Rahmen des AGROLAB RADAR im vergangenen Jahr informiert und werden das auch weiterhin tun.
Die Regelungsflut hält an, da viele Wirkstoffe derzeit von der EFSA neu bewertet werden, Rückstandsdefinitionen geändert und Zulassungen widerrufen werden. Einen rückblickende Übersicht finden Sie in der zitierten Tabelle.
Es betrifft Chlorpyrifos- Methyl, Chlorpyrifos und Thiacloprid.
Der "STOP" für Chlorpyrifos-methyl und Chlorpyrifos kam erwartungsgemäß, aber überraschenderweise ohne Übergangsfrist.
Thiachloprid tritt am 03.02.2020 in Kraft und sieht einen Anwendungszeitraum bis zum 3.2.2021 vor.
Gemäß der EU-VO 2018/62 „Neuordnung der Warenarten“ wird Ingwer (Zingiber officinale) umgruppiert von der Kategorie Gewürze (Code 0800000) in die Kategorie Gemüse (Code 0200000), Gruppe Wurzel- und Knollengemüse.
Der erst jetzt veröffentlichte Kontrollbericht aus 2018 weist auf 113 Produktrecherchen mit 610 potentiell risikobehafteten Angeboten hin. Die Kontrollen im Online-Handel werden ausgebaut werden. Mit dem AGROLAB Siegel können Sie Kundenvertrauen stärken und mögliche Beanstandungen durch amtliche Kontrollen vorbeugen.
Die Arbeitsgruppe „Mikrobiologische Richt- und Warnwerte“ der DGHM (Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie) hat für verschiedene Produktgruppen Empfehlungen veröffentlicht.
Die Bestimmung von Nikotinrückständen in Lebens- und Futtermitteln wird ab jetzt nicht mehr untervergeben, sondern am Standort AGROLAB LUFA in Kiel selbst durchgeführt.
Die Zulassung für die folgenden Wirkstoffe wurde verlängert, weil sich die Neubewertung für die Re-Registrierung verzögert:
Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) veröffentlichte Ende Dezember eine Stellungnahme zum Thema verzweigtkettigen Aminosäuren, wenn diese in Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt werden.
Der NutriScore soll - wie berichtet - mit einer Änderungsverordnung zur Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung als freiwillige Angabe auch in Deutschland eingeführt werden.
Die Studie der Niederländischen Behörde für Lebensmittel- und Verbraucherproduktsicherheit (NVWA) bezieht sich auf den Zeitraum von Januar 2017 und Dezember 2018 und die in den Niederlanden durchgeführten amtlichen Kontrollen.en.
Nachfolgend finden Sie eine aktualisierte Übersicht zu „befristeten/vorläufigen“ RHG für diverse Wirkstoff-/Produktkombinatione
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Wirkstoff |
Produkt |
RHM |
Befristet bis |
Referenz |
|
Chlormequat |
Birnen |
0,07 mg/kg |
13.04.2021 |
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32017R0693 |
|
Kulturpilze |
0,9 mg/kg |
|||
|
Austernpilze/Seitlinge |
6 mg/kg |
13.04.2021 |
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1571308589553&uri=CELEX:32019R1561 |
|
|
Nikotin |
Hagebutten |
0,3 mg/kg |
19.10.2021 |
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32017R0978 |
|
Frische Kräuter |
0,4 mg/kg |
|||
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Wildpilze |
0,04 mg/kg |
|||
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Getr. Wildpilze (Steinpilze) |
2,3 mg/kg |
|||
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Getr. Wildpilze (andere) |
1,2 mg/kg |
|||
|
Profenofos |
Frische Kräuter |
0,05 mg/kg |
18.10.2021 |
Autor: Dr. Frank Mörsberger
Nachfolgend finden Sie eine aktualisierte Übersicht zu „befristeten/vorläufigen“ RHG für diverse Wirkstoff-/Produktkombinationen
Die Verordnung (EU) 2019/2093 legt fest, wie die amtlichen Probenahmen und anschließende Untersuchungen durchzuführen sind, um eine europaweit einheitliche Bewertungsgrundlage für die Ergebnisse aus den Lebensmittelkontrollen in allen Mitgliedsstaaten sicherzustellen.
Die Rückstandsuntersuchung von Lebens- und Futtermitteln auf die Wirkstoffe Paraquat und Diquat führen wir ab sofort am Standort AGROLAB LUFA in Kiel selbst durch.
Die Rückstandsuntersuchung von Lebens- und Futtermitteln auf die Wirkstoffe Paraquat und Diquat führen wir ab sofort am Standort AGROLAB LUFA in Kiel selbst durch.
Die Verordnung EU 2019/1791 trat am 18.11.2019 in Kraft. Auch die Verordnung (EU) 2019/1792 trat am 18.11.2019 in Kraft. Lesen Sie mehr um die genauen Details zu erfahren.
Die Firmen Kemper und Reinert haben vom Bundeskartellamt grünes Licht für die geplante Fusion zum zweitgrößten Fleisch- und Wurstwarenhersteller der Bundesrepublik erhalten.

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