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Die Empfehlung (EU)2019/1888 der Kommission „zur Überwachung des Acrylamidgehalts in bestimmten Lebensmitteln“ wurde jetzt veröffentlicht. Darin werden nicht nur die Mitgliedstaaten der EU, sondern auch die Lebensmittelunternehmen aufgefordert, an einem Acrylamid-Monitoring für die folgenden Lebensmittel teilzunehmen:

  • Kartoffelerzeugnisse: Rösti; Kroketten, Herzoginkartoffeln (Pommes Duchesse),Nusskartoffeln (Pommes noisettes), usw.; Kartoffelpfanne (und Gemüsepfanne); Kartoffel-Fleisch-Gerichte; Kartoffel-Käse-Gerichte
  • Backwaren: Brötchen (Hamburgerbrötchen, Vollkornbrötchen, Milchbrötchen usw.); Pita-Brot, mexikanische Tortillas; Croissants; Donuts; Brotspezialitäten (wie Pumpernickel, Ciabatta mit Oliven, Zwiebelbrot usw.); Pfannkuchen; knuspriges Gebäck aus dünnen Teigstreifen, frittiert; Churros
  • Getreideerzeugnisse: Reiscracker; Maiscracker; Getreidesnacks (z. B. Erzeugnisse aus extrudiertem Mais und/oder Getreide); mit Honig geröstetes Müsli
  • Sonstige: Gemüsechips/frittierte Gemüsesticks; geröstete Nüsse; geröstete Ölsaaten; getrocknete Früchte; geröstete Kakaobohnen und Kakaoerzeugnisse; Oliven in Salzlake; Kaffeemittel, die nicht auf Zichorien oder Getreide basieren; Buttertoffee, Karamell, Nougat, usw.

Die Mitgliedstaaten sollen dabei die Anforderungen des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 333/2007 der Kommission beachten. Die Lebensmittunternehmer können davon abweichen.

 

Die Analyse von Acrylamid sollte gemäß den Anforderungen und Kriterien im Anhang III der Verordnung (EU) 2017/2158 erfolgen und an repräsentativen Warenmustern untersucht werden. Das können die Lebensmittellabore der AGROLAB GROUP gewährleisten und bieten die akkreditierte Analytik auf Acrylamid über LC MS/MS zu günstigen Konditionen an.

Wir geben jedoch unserseits keine Daten an die Behörden bzw. die EFSA weiter.

 

Lebensmittelproduzenten, die sich an dem Monitoring beteiligen wollen, wofür es durchaus gute Argumente gibt, können ihre Untersuchungsdaten jeweils bis spätestens zum 1. Oktober eines jeden Jahres selbst bei der EFSA einreichen, wobei das offizielle EFSA-Übermittlungsformat („Standard Sample Description (SSD)+)) zu verwenden ist. Wenn Sie mit unseren Analysenberichten am Monitoring teilnehmen möchten, sprechen Sie uns an.


Mit der Empfehlung (EU)2019/1888 werden die Empfehlungen 2010/307/EU und 2013/647/EU aufgehoben.

 

+) EFSA (European Food Safety Authority) 2019. Chemical Monitoring Reporting Guideline (SSD2) doi: 10.5281/zenodo.2543211 ISSN: 2397-8325
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2019.290.01.0031.01.ENG&toc=OJ:L:2019:290:TOC

 

 

 

Author: Dr. Frank Mörsberger

Translation into French: Serge Campagne