Input ist uns wichtig, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Nutzen Sie die untenstehenden Kontaktdaten, um uns über mögliche Bedenken zu informieren.

 

Als interne Meldestelle fungiert Kanzlei Keller Menz.

Die Funktion der internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinwSchG) übernimmt die Kanzlei KELLER MENZ in München.

Die Anwälte der Kanzlei, RA/in Heike Walenta, RA Maximilian Hofmann und RA/in Jana de Martino stehen Ihnen in diesem Zusammenhang zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Kanzlei als Ombudspersonen beauftragt sind und alle eingehenden Kontakte absolut vertraulich behandeln. Auf Wunsch wird zudem die Anonymität gewahrt, die im Hinweisgeberschutzgesetz beschrieben wird (§ 14 Abs. 1 Satz 1 HinwSchG).

 

Die Kanzlei KELLER MENZ gewährleistet den Schutz eines jeden Hinweisgebers. Eine entsprechende Verschwiegenheitserklärung versichert Ihnen die Vertraulichkeit über die o.g. gesetzlichen Vorschriften hinaus. Diese Erklärung kann bei den Ombusdspersonen angefordert werden.

 

 

Kontaktmöglichkeiten

Per E-Mail:

Senden Sie eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
Alle E-Mails werden vertraulich behandelt.

Per Post:

Schreiben Sie unseren Ombudspersonen postalisch:

KELLER MENZ Rechtsanwälte PartG mbB,
„Ombudssache“

Ickstattstraße 1
80469 München

Per Telefon:

Rufen Sie unsere Ombudspersonen unter +49 89 24 22 30-0 an, um Ihr Anliegen persönlich zu besprechen.

 

Die Ombudspersonen sind zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 09:00 bis 17:00 Uhr) erreichbar.

Die interne Meldestelle ist auch die verantwortliche Stelle hinsichtlich der Datenverarbeitung.