Supermarkt

Nach dem aktuell veröffentlichen Rechenschaftsbericht der Untersuchungsämter für das Jahr 2018 wurden 504.730 Betriebe kontrolliert sowie 366.986 Proben von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt untersucht.

 

Vor dem Hintergrund der kritischen Medienberichterstattung zu möglichen behördlichen Versäumnissen im Listerien-Skandal bei der Firma Wilke rückt die Statistik den subjektiven Eindruck, die Behörden würden zu wenig kontrollieren, wieder auf die Basis der Fakten zurecht. Auch wenn die Beanstandungsrate 1% niedriger war als im Vorjahr (2017), muss festgehalten werden, dass erneut über 70% der behördlichen Beanstandungen die Hygiene in den lebensmittelverarbeitenden Betrieben, davon 2/3 auf gastronomische Betriebe betrafen.

Bei den Produktuntersuchungen fielen wieder „Lebensmittel für besondere Ernährungsformen“ wie Schlankheits- und Nahrungsergänzungsmittel auf mit 23,1 % (2.118), sowie „Zuckerwaren“ mit 19 % (2.046). Überwiegend war die Kennzeichnung/Aufmachung der häufigste Anlass für eine Beanstandung (60,3 %), gefolgt von mikrobiologischen Verunreinigungen (16,6 %).

Wir raten unseren Kunden seit langem die fachlich fundierte Kennzeichnungsprüfung (Etikettencheck) durch unsere LebensmittelchemikerInnen durchführen zu lassen – und zwar nicht nur bei Produkten, die neu in den Markt eingeführt werden sollen, sondern auch bei etablierten Markenartikeln. Schnell wird bei einer graphischen Überarbeitung eines Etiketts übersehen, dass zahlreiche formale Anforderungen an die Warenkennzeichnung zu beachten sind. Dem Label-Designer sind diese in der Regel nicht bekannt und aus gestalterischen Gründen, wird dann gern mal eine zu kleine Schriftgröße, eine falsche Platzierung der Verbraucherinformation gewählt oder die vorgeschriebene Zutatenliste aus Platzgründen verkürzt.

 

Warten Sie nicht bis Ihr Produkt in der nächsten Statistik unter den amtlichen Beanstandungen mitgezählt wird und sprechen Sie uns am besten noch heute an.

 

Link: https://www.bvl.bund.de/DE/

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger