Neuheiten für den Versand von Gefahrstoffen
Neuheiten für den Versand von Gefahrstoffen
EQ-Kennzeichnung
Aufgrund der Änderung der Gefahrenlage müssen auch kleine Mengen an Gefahrstoffen beim Transport gekennzeichnet werden. Hierfür wurde die EQ-Kennzeichnung eingeführt. Diese Beschreibt den Transport von freigestellten Mengen (Excepted Quantities - EQ) an Gefahrstoffen.
Die zulässige Höchstmenge des Gefahrstoffs/Sendung ist über die sogenannte UN Nummer geregelt – der Versand des Leerguts durch AGROLAB erfolgt daher immer in entsprechender Menge in einer entsprechend dimensionierten Box (ausgestattet mit Adsorptionsmatten welche im Schadensfall ausgetretene Chemikalien adsorbieren) – Rücksendungen müssen daher zwingend in der zugesendeten Leergutbox erfolgen. Beigelegtes Absorbentsmaterial für Methanol muss auch beim Rücktransport wieder in die Box eingebaut werden (siehe Beilage-Versand (Gültig für Bruckberg, Kiel).
Beim Versand von konservierten Wasserflaschen ist folgendes zu beachten:
für den Rücktransport muss das EQ Label entfernt werden da keine EQ Kennzeichnung mehr erforderlich ist (durch die Hinzugabe der Wasserprobe erfolgt eine so hohe Verdünnung der Gefahrstoffe, dass diese nicht mehr zu kennzeichnen sind). (Siehe Anleitung Flaschensatzliste).
Der Transport von Sendungen mit UPS, welche EQ´s der genannten Substanzen enthält (s.u., weitere sind nicht akzeptiert) muss somit folgende Kennzeichnung aufweisen:
- Ein "DANGEROUS GOODS IN EQ"Aufkleber (Form, Größe und Aussehen sind gesetzlich vorgeschrieben) muss auf der Sendung angebracht werden
- Der Text"DANGEROUS GOODS IN EQ",muss im UPS Programm/E-way angewählt werden
Bei Missachtung dieser Vorgaben ist mit folgenden Konsequenzen zu rechnen:
- Nicht Transport der Sendung
- Offizielle Meldung des Falls
- Zusätzliche Kosten bei UPS, für die ordentliche Zerstörung und Entsorgung der Sendung
- Mögliche Vertragskündigung durch UPS
- Mögliche Folgen von öffentlicher Seite
Zugelassene Substanzen sind:
- UN 1230 – Methanol
- UN 1789 – Salzsäure
- UN 1824 – Natronlauge
- UN 1830 – Schwefelsäure
- UN 2031 – Salpetersäure
Für die Probenahme beachten Sie bitte auch die Anleitung zur Probenahme von Feststoffen zur Leichtflüchter-Untersuchung.