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Mit der Verordnung (EU) 2019/1870 werden die Höchstgehalte für Erucasäure in pflanzlichen Fetten und Ölen von 50 g/kg auf 20 g/kg abgesenkt.

 

 

 

Wo kommt Erucasäure vor?

Erucasäure ist eine einfach ungesättigte Omega-9-Fettsäure, die sich in größerer Menge in den Samen von Kreuzblütlern (Brassicaceae), z.B. alten Rapssorten finden. Die neuen Sorten, die zur Gewinnung von Rapsöl als Lebensmittel angebaut werden, wurde der Erucasäuregehalt züchterisch gesenkt. Außerdem kommt sie in Senföl vor. Auch in Fischölen kann sie nachgewiesen werden. Erucasäure ist in höheren Mengen gesundheitlich bedenklich, insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder. Die Aufnahme von Erucasäure kann als Langzeiteffekt zu Herzmuskelverfettung führen.

 

Höchstgehalte für Erucasäure in pflanzlichen Fetten und Ölen

Die Höchstgehalte für Erucasäure in pflanzlichen Fetten und Ölen, die zur direkten Abgabe an Verbraucher bestimmt sind oder die als Lebensmittelzutat verwendet werden, wurden von 50 g/kg auf 20 g/kg abgesenkt. Davon ausgenommen sind Leindotteröl („Camelina oil“), Senföl und Borretschöl („borage oil“), für die der Höchstgehalt von 50 g/kg beibehalten wird, weil es sich gezeigt hatte, dass eine Reduzierung durch gute Herstellpraxis nicht mehr möglich ist. Auch Senf (Würzmittel) enthält hohe natürliche Gehalte an Erucasäure, so dass der Höchstgehalt hierfür auf 35 g/kg festgelegt wurde.

 

In der neuen Verordnung wurden die bisherigen Höchstgehalte in Säuglingsanfangs- und -folgenahrung gestrichen, weil diese bereits in der delegierten Verordnung (EU) 2016/127 der Kommission festgelegt wurden.

 

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Author: Dr. Frank Mörsberger