Im April hat Italien ein Gesetz zum Schutz von Lebensmitteln und der Landwirtschaft verabschiedet. Es schafft neue Straftatbestände, verschärft die Strafen und erweitert die Kontrollen, um Betrug und Fälschungen einzudämmen.
Italien hat am 15. April ein Gesetz zum Schutz von Lebensmitteln und der Landwirtschaft verabschiedet. Es schafft neue Straftatbestände, die Strafen verschärft und Kontrollen ausweitet, um Betrug und Fälschungen einzudämmen. Im Mittelpunkt der Reform steht der neue Straftatbestand des Lebensmittelbetrugs. Das Gesetz schafft zudem einen Straftatbestand für den Handel mit Lebensmitteln mit falschen Kennzeichnungen. Der Gesetzentwurf fügt spezifische Umstände hinzu, z. B. "Agropiraterie". Liegt einer dieser Umstände vor, werden die Strafen verschärft. Der Gesetzgeber will komplexere Betrugsmaschen härter ahnden, vor allem bei Großvergehen. Das Gesetz verschärft außerdem den Schutz geografischer Angaben wie DOP- und IGP-Produkte, die für die italienische Lebensmittelwirtschaft und den Export von zentraler Bedeutung sind.
Der Weinsektor bekommt neue Instrumente zur Betrugsbekämpfung. Kennzeichnungs- und Identifizierungssysteme für Weinflaschen werden gestärkt, auch der dreifarbige Streifen, der bereits bei Prosecco getestet wurde, wird breiter eingesetzt. Das Ziel ist, zertifizierte Produkte besser erkennbar zu machen.
Der Gesetzentwurf zur Büffelmilchproduktion führt eine digitale Überwachung der Milchbewegungen ein, um Umgehungspraktiken zu verhindern. Er sieht außerdem Kontrollen und Laboruntersuchungen zur Herkunft der Produkte vor. Im Fischereisektor werden die Sanktionen überarbeitet. Das Gesetz schreibt vor, beschlagnahmte Lebensmittel, die noch zum Verzehr geeignet sind, zu spenden und nicht zu entsorgen. Dies sei praktisch und gesellschaftlich sinnvoll.
Die nächste Herausforderung wird die Umsetzung der neuen Vorschriften in der täglichen Betrugsbekämpfung sein.
IHR PLUS: AGROLAB Alimentalia begrüßt die Verschärfung der Gesetzgebung in Hinsicht auf die Bekämpfung organisierten Lebensmittelbetrugs. Auch wenn wir derzeit nicht alle Verfahren zum Herkunfts- und Originalitätsnachweis in den eigenen Laboren etabliert haben, so stehen uns jederzeit akkreditierte und spezialisierte Partnerlabore zur Verfügung, um unsere Kunden auch in kniffligeren Fällen analytisch zu unterstützen.
Autor Dr. Frank Mörsberger, AGROLAB GROUP

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