Milchprodukte

Die bisher in Deutschland gültigen Rechtsverordnungen zu Butter, Käse, Konsummilch und anderen Milcherzeugnissen wurden durch die neue Milchproduktqualitätsverordnung ersetzt.

 

Die Anpassung war erforderlich, um die bisher bestehenden einzelnen Verordnungen an das europäische Recht anzupassen und technologische Fortschritte in der Herstellung von Milchprodukten zu berücksichtigen.


Kernstück dieser Neuregelung ist Artikel 1 „Verordnung über Qualitätsanforderungen an Milchprodukte (Milchproduktsqualitätsverordnung – MilchPQV)“, der sieben Anlagen beinhaltet und für mehr Übersichtlichkeit sorgt.

Die Verordnung enthält zahlreiche Definitionen, die bei der Kennzeichnung und vor allem bei der Bezeichnung des Lebensmittels zu verwenden sind. Es werden auch spezifische Bedingungen für die Verwendung von Hinweisen wie „wärmebehandelt“, „pasteurisiert“, „laktosefrei“ und „frisch“ festgelegt. Außerdem besteht die Pflicht, die Tierart anzugeben, wenn die Rohmilch nicht nur von Kühen stammt.


Die Verwendung von milchfremden Zutaten, um Milchbestandteile zu ersetzen, ist nicht zulässig. Dies gilt sowohl für Hülsenfrüchte hinsichtlich des Milchproteingehalts als auch für Nüsse und Öle hinsichtlich des Milchfetts.Zudem gibt es für Milch und Milchprodukte Höchstgrenzen für geschmackgebende und färbende Zusätze. Zudem wird der Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen neu geregelt.


Die Herstellung und das Inverkehrbringen von laktosefreiem Käse sollen künftig generell erlaubt sein. Dazu ist der Einsatz von Laktase gestattet.
Neben den produktspezifischen Regelungen zur Kennzeichnung sind auch die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften der LMIV und der LMIDV sowie die dort geregelten umfassenden Informationspflichten zu beachten.

 

IHR PLUS: Die Labore der AGROLAB GROUP haben jahrzehntelange Erfahrung in der Untersuchung von Milch und Milchprodukten.

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger, AGROLAB GROUP