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Flufenacet wurde von der EFSA als eine Substanz eingestuft, die in der Lage ist das menschliche Hormonsystem zu schädigen (endokrin-disruptiv).

 

Aus diesem Grund und auch weil es Hinweise auf erbgutverändernde Metabolite im Grundwasser (z. B. TFA) gab, wird dem Wirkstoff mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/910 die Zulassung entzogen.

 

Die Genehmigung für Flufenacet (CAS-Nr. 142459-58-3) gilt noch bis zum 15. Juni 2025, sämtliche Pflanzenschutzmittel, die diesen Herbizid-Wirkstoff enthalten, müssen bis zum 10. Dezember 2025 vom Markt genommen werden. Für Restbestände bei den Anwendern wurde eine einjährige Aufbrauchfrist gewährt. Die Rückstandshöchstmengen liegen für Obst und Gemüse derzeit schon bei der Bestimmungsgrenze von 0,05 mg/kg. Für Kartoffeln gilt noch eine Höchstmenge von 0,15 mg/kg, die aber bald angepasst werden dürfte.

 

IHR PLUS: Die AGROLAB Rückstandslabore untersuchen Obst und Gemüse auch auf die Rückstände von Flufenacet und bewerten die Ergebnisse nach dem geltenden EU-Recht.

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger, AGROLAB GROUP