In der EU
Bis jetzt lagen die gültigen Grenzwerte für einige Obst- und Gemüsearten noch im einstelligen Bereich. Für die meisten Produkte gilt dann ein Höchstgehalt von 0,01 mg/kg mit Ausnahme von Schalenfrüchten und frischen Kräutern (0,02 mg/kg). Es gelten Übergangsregeln für Erzeugnisse, die vor dem 12. Mai in Verkehr gebracht wurden, allerdings nicht für Birnen, Pfirsiche, Himbeeren, sowie Paprika, Chinakohl und Kopfsalate. Für diese gelten die neuen Grenzwerte unmittelbar ab dem 12 Mai 2025.
Autor: Dr. Frank Mörsberger, AGROLAB GROUP