Pflanzen wässern

In der EU Verordnung EU 2024/2711 wurden die zulässigen Höchstmengen für den bereits 2020 verbotenen Wirkstoff Thiacloprid gesenkt. Die neuen Grenzwerte gelten ab dem 12.5.2025.

 

Bis jetzt lagen die gültigen Grenzwerte für einige Obst- und Gemüsearten noch im einstelligen Bereich. Für die meisten Produkte gilt dann ein Höchstgehalt von 0,01 mg/kg mit Ausnahme von Schalenfrüchten und frischen Kräutern (0,02 mg/kg). Es gelten Übergangsregeln für Erzeugnisse, die vor dem 12. Mai in Verkehr gebracht wurden, allerdings nicht für Birnen, Pfirsiche, Himbeeren, sowie Paprika, Chinakohl und Kopfsalate.  Für diese gelten die neuen Grenzwerte unmittelbar ab dem 12 Mai 2025.

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger, AGROLAB GROUP