cereals

Schon seit längerem werden niedrigere Grenzwerte für das Mycotoxin gefordert. Laut einem Verordnungsentwurf der EU-Kommission konkretisieren sich nun die Vorschläge.

 

Der Verordnungsentwurf ist noch nicht angenommen.

 

In der aktuellen Entwurfsform sind die folgenden Änderungen enthalten, die wir Ihnen vorab zur Kenntnis geben möchten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die hier genannten Werte im weiteren Beratungsprozess noch geändert werden könnten.

 

Vorhaben zur Absenkung der RHM für Deoxynivalenol (neu)

Aktuell

Geplant ab 1.7.24

1.4.1 Unverarbeitete Getreidekörner, ausgenommen die Erzeugnisse gemäß unter 1.4.2 und 1.4.3
Ausgenommen unverarbeitete Maiskörner, die zur Verarbeitung durch Nassmüllerei bestimmt sind, und ausgenommen Reis.

Der Höchstgehalt gilt für unverarbeitete Getreidekörner, die zur ersten Verarbeitungsstufe in den Verkehr gebracht werden

1250 µg/kg

1000 µg/kg

1.4.2 unverarbeiteter Hartweizen, unverarbeiteter Mais Ausgenommen sind unverarbeitete Maiskörner, bei denen z. B. durch die Etikettierung oder die Bestimmung ersichtlich ist, dass sie nur zur Verwendung in einem Nassmahlverfahren (Stärkegewinnung) bestimmt sind.

Der Höchstgehalt gilt für unverarbeiteten Hartweizen, Hartweizenkörner und unverarbeitete Maiskörner, die für die erste Verarbeitungsstufe in Verkehr gebracht werden.

1750 µg/kg

1500 µg/kg

1.4.3 Unverarbeitete Haferkörner mit Spelze

1750 µg/kg

1750 µg/kg

1.4.4 Getreidekörner, die für den Endverbraucher in Verkehr gebracht werden und Mais für den Endverbraucher, Puffmais und Popcorn (außer Reis)

750 µg/kg

750 µg/kg

1.4.5 Getreidemahlerzeugnisse, mit Ausnahme der unter 1.4.6 aufgeführten Erzeugnisse

750 µg/kg

600 µg/kg

1.4.6 Maismahlerzeugnisse

1.4.6.1 Maismahlerzeugnisse, die für den Endverbraucher in den Verkehr gebracht werden

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750 µg/kg

1.4.6.2 Maismahlerzeugnisse, die nicht für den Endverbraucher in den Verkehr gebracht werden

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1000 µg/kg

1.4.6.3 Vorgekochte Polenta, verzehrfertig

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250 µg/kg

1.4.7 Backwaren, Getreidesnacks und Frühstückscerealien
außer Reiserzeugnisse, einschließlich Kleingebäck.

500 µg/kg

400 µg/kg

1.4.8 Pasta
Teigwaren sind (trockene) Teigwaren mit einem Wasseranteil von ca. 12 %

750 µg/kg

600 µg/kg

1.4.9 Beikost und verarbeitete Lebensmittel auf Getreidebasis für Säuglinge und Kleinkinder

Ausgenommen Reiserzeugnisse. Der Höchstgehalt bezieht sich auf die Trockenmasse des Erzeugnisses in der Form, in der es in Verkehr gebracht wird.

200 µg/kg

150 µg/kg

1.4.10 diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind
Ausgenommen Reiserzeugnisse.
Der Höchstgehalt bezieht sich auf die Trockenmasse des Erzeugnisses in der Form, in der es in Verkehr gebracht wird.

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150 µg/kg


Quelle: Verordnungsentwurf PLAN/2017/1539 „Commission Regulation … amending Regulation (EU) 2023/915 as regards maximum levels of deoxynivalenol in food
Übersetzung: AGROLAB, auf Fußnotenhinweise wurde verzichtet

 

IHR PLUS: Sobald die finale Version der Verordnung veröffentlicht wird, die zum 1.7.2024 in Kraft treten soll, werden wir Sie selbstverständlich im AGROLAB RADAR noch einmal informieren.

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger