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Die Zulassung des Wirkstoffs Oxamyl, der zu den Carbamaten zählt und als Insektizid eingesetzt wurde, wird nicht verlängert.

 

Die EU-Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/741 vom 5.4.2023 (berichtigt am 14.4.23) die Nichtverlängerung der Zulassung von Oxamyl (CAS-Nr. 23135-22-0) bekannt gegeben.

 

Oxamyl wurde als Insektizid eingesetzt und kann bei längerer Exposition zu verschiedenen Gesundheitsproblemen führen, wie z.B. Schädigung des Nervensystems. In der Neubewertung durch die EFSA wurden auch Risiken für Verbraucher*innen und die Umwelt (Wasser, Boden) angeführt.

Die Mitgliedstaaten müssen die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Oxamyl enthalten, bis spätestens 1.8.2023 widerrufen. Die Aufbrauchfrist wurde verkürzt und endet bereits am 1.11.2023.

 

In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist der Wirkstoff seit längerem nicht mehr im Einsatz.

 

Für die meisten Obst- und Gemüsearten dürfte der zulässige Höchstwert anschließend auf 0,01 mg/kg festgelegt werden.

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger