Sonnenblumenöl

Die EU Kommission und Mitgliedstaaten sehen derzeit keine Notwendigkeit für EU-weite Kennzeichnungserleichterungen bei pflanzlichen Ölen.

 

 

Aufgrund der Rohstoffknappheit für Sonnenblumenöl sind Forderungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der Industrieverbände, den Umstieg auf andere Pflanzenöle ohne Änderung der Zutatenliste oder Zusatzkennzeichnung zu ermöglichen, nicht erfüllt worden. Die Kommission ist der (informellen) vorläufigen Auffassung, dass nationale Alleingänge in der Lebensmittelkennzeichnungspraxis vermieden werden müssen.

 

Es soll in dieser Frage eine europaweit einheitliche Lösung angestrebt werden, um Fehldeklarationen zu vermeiden. Diese könnte, wie die Niederlande vorschlug, evtl. darin bestehen, dass alle verwendeten pflanzlichen Öle weiterhin auf den Etiketten angegeben sein müssen, aber befristet auf die Ausweisung der prozentualen Anteile verzichtet werden könne. Die Diskussion ist im Gange.

 

 

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger