Pestizide

Die EU-Kommission hat mit der Verordnung (EU) 2022/808 der Kommission die Gültigkeit der Genehmigung um ein Jahr verkürzt.

 

Der Wirkstoff Bispyribac (CAS-Nr. 125401-92-5) war ursprünglich bis zum 31.7.2023 zugelassen. Mit der Verordnung (EU) 2022/808 der Kommission, die am 13.6.2022 in Kraft tritt, läuft die Zulassung des Herbizids bereits zum 31.7.2022 ab. In Europa war der Wirkstoff nur in Belgien, Griechenland, Spanien, Portugal, Rumänien zugelassen. Die aktuellen Rückstandshöchstmengen liegen für frisches Obst und Gemüse bei 0,01 mg/kg, für frische Kräuter und essbare Blüten bei 0,02 mg/kg. Es ist zu erwarten, dass dieser auch auf 0,01 mg/kg gesenkt wird.

 

 

Link: https://eur-lex.europa.eu/ 

 

 

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger