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Die Zulassung des Wirkstoffs Isopyrazam ist erloschen und für 1,3-Dichlorpropen nicht erteilt worden.

 

Die EU-Kommission hat die Genehmigung für Isopyrazam (CAS-Nr. 881685-58-1) mit der Verordnung (EU) 2022/782 1) vom 18.5.2022 zurückgezogen. Der fungizide Wirkstoff wurde als reproduktionstoxisch und karzinogen eingestuft. Die Mitgliedstaaten müssen bis spätestens 08.09.2022 die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel widerrufen, die Isopyrazam enthalten. Deren Aufbrauchfrist ist verkürzt und läuft am 08.12.2022 ab.

 

Für die meisten Obst- und Gemüsearten ist der zulässige Höchstwert auf 0,01 mg/kg festgelegt. Ausnahmen existieren derzeit für Bananen, Pfirsiche, Kernobst, Kaki und Azarolen, sowie Tomaten, Paprika, Auberginen, Kürbisgewächse, Wurzel- und Knollengemüse. Es ist zu erwarten, dass die Rückstandshöchstmenge in Kürze auf 0,01 mg/kg reduziert wird.

Für 1,3-Dichlorpropen 2) haben die Antragsteller den Antrag auf Genehmigung zurückgezogen, weil die Risikobewertung der EFSA nicht abgeschlossen und bestimmte Bedenken zur Umweltschädlichkeit nicht ausgeräumt werden konnten. Für 1,3-Dichlorproan gilt ein Rückstandshöchstwert von 0,01 mg/kg (analytische Bestimmungsgrenze).

 

 

 

Link: 

1) https://eur-lex.europa.eu

2) https://eur-lex.europa.eu/

 

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger