Greenhouse

Die Genehmigung für den Wirkstoff Bifenazat wurde zwar verlängert, aber nicht für die Anwendung bei Obst und Gemüse.

 

Die Entscheidung der EU Kommission ist in der Verordnung (EU) 2022/698 am 4.5.2022    veröffentlicht worden. Diese trat zum 24.5.22 in Kraft. Der akarizide Wirkstoff Bifenanzat (CAS Nr. 149877-41-8) ist zwar bis 2037 erneut zugelassen worden, aber nur noch für die Anwendung in geschlossenen, dauerhaft errichteten Gewächshäusern und ausschließlich für nicht genießbare Kulturen wie z.B. Zierpflanzen.

 

Die bisher zugelassenen Anwendungen bei Beerenobst und Gemüsen (Zucchini, Aubergine, Gurke, Tomaten und Gemüsepaprika) sind nicht mehr erlaubt.

Link: https://eur-lex.europa.eu 

 

 

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger