Gewächshaus

Die Zulassung des Wirkstoffs Sulfoxaflor wird auf die Anwendung in geschlossenen Gewächshäusern beschränkt.

 

Sufoxaflor (CAS-Nr.: 946578-00-3) darf ab dem 19.11.2022 nur noch für die Verwendung in dauerhaft errichteten Gewächshäusern zugelassen werden. Die Zulassungen für Pestizidpräparate, die den Wirkstoff enthalten und für die Freilandanwendung galten, sollen bis zum genannten Datum von dem Mitgliedsstaaten entzogen werden mit einer Aufbrauchfrist bis 19.5.2023. Der Wirkstoff wird inzwischen als gefährlich für Bienen und andere bestäubende Insekten angesehen.

 

Außerdem schlägt die EFSA eine Anhebung der RHM Rückstandshöchstmenge bei Kopfsalaten, Bohnen und Erbsen vor, die aber noch nicht verabschiedet wurde.

 

 

Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE 

 

 

 

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger