Mohnsamen

Mit der Verordnung (EU) 2021/2142 werden Höchstgehalte für die Opiumalkaloide Morphin und Codein für Mohnsamen und mohnhaltige Lebensmittel eingeführt.

 

Mohnsamen werden aus Schlafmohn (Papaver somniferum L.) gewonnen. Die Schlafmohnpflanze enthält Opiumalkaloide, jedoch nicht in den Samen. Allerdings können die Mohnsamen bei der Ernte mit den Alkaloiden über anhaftende Staubpartikel aus dem Mohnstroh verunreinigt werden.

 

Quelle: VERORDNUNG (EU) 2021/2142 DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte für Opiumalkaloide in bestimmten Lebensmitteln

Die Rückstandsdefinition der Opiumalkaloide umfasst die Summe aus Morphin + 0,2 x den Codeingehalt. Im B2B-Geschäft sind die Lieferanten verpflichtet dem Verarbeiter der Mohnsamen Informationen zum Alkaloidgehalt zu geben.

 

 

IHR PLUS: Wir arbeiten mit einem deutschen akkreditierten Partnerlabor für die Bestimmung des Opiatgehalts in Backwaren und Mohnsamen zusammen, das eine langjährige Expertise in dieser Analytik besitzt.

 

 

 

Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE

 

 

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger