Traktor auf dem Feld

Die Genehmigung für den Wirkstoff Indoxacarb wurde nicht mehr verlängert.

 

Die Entscheidung der EU Kommission ist in der Verordnung (EU) 2021/2081 veröffentlicht worden. Sie tritt zum 19.12.21 in Kraft. Am 19.09.2022 endet die Aufbrauchfrist für den Insektizid-Wirkstoff Indoxacarb (CAS Nr. 144171-61-9).
Die Rückstandshöchstgehalte werden anschließend auf 0,02 mg/kg (analytische Bestimmungsgrenze) festgesetzt. Im Moment liegen die Grenzwerte für einige Obst- und Gemüseprodukte teilweise noch darüber.

 

Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger