Baby

Geplant und diskutiert wurde die Präzisierung der Begrifflichkeit seit langem. Jetzt hat die EU-Kommission zwei neue Verordnungen vorgelegt.

 

Das Ziel der Kommission war eine Angleichung der Definition „Pestizidrückstände“ im Spezialrecht für Babynahrung an die der Verordnung (EG) 396/205 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs. In dieser Verordnung umfasst die Definition „Pestizidrückstände“ neben den reinen Pflanzenschutzmittelwirkstoffen auch solche, die gleichzeitig auch als Biozide bzw. Tierarzneimittelwirkstoffe eingesetzt werden. Die Definition orientiert sich daher zukünftig an Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 396/2005. Für Beikost gilt hingegen noch die ursprüngliche Definition, die sich (nur) auf Pflanzenschutzmittelrückstände bezieht.
Im Anhang IV der delegierten Verordnungen sind die Substanzen aufgeführt, für die ein Rückstandshöchstgehalt < 0,01 mg/kg gilt. In Anhang V finden sich die verbotenen Pflanzenschutzmittelwirkstoffe. Sie sind für den Anbau von Pflanzen zur Herstellung von Babynahrung nicht zugelassen. Für die Stoffe in Anhang IV und V wurden die Rückstandsdefinitionen an die der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 angepasst. Beide Verordnungen sind am 15.7.21 in Kraft getreten und gelten ohne Übergangsregelung ab diesem Datum.

 

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Link:

Delegierte Verordnung (EU) 2021/1040 der Kommission vom 16. April 2021 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/128 hinsichtlich der Anforderungen an Pestizide in Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke, die für die Ernährungsanforderungen von Säuglingen und Kleinkindern entwickelt wurden
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32021R1040

 

Delegierte Verordnung (EU) 2021/1041 der Kommission vom 16. April 2021 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/127 hinsichtlich der Anforderungen an Pestizide in Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32021R1041

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32005R0396

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger