Pflanzenschutzmittel

Die Genehmigung für die Verwendung des Wirkstoffs alpha-Cypermethrin ist erloschen. Restbestände des Pflanzenschutz-Präparates müssen bis 07.12.20200 aufgebraucht werden.

 

Die EU-Kommission hat die Genehmigung für alpha-Cypermethrin (CAS-Nr67375-30-8) mit der Verordnung (EU2021/795 mit Wirkung zum 07.06.2021 zurückgezogen. Die Mitgliedstaaten, in denen das Insektizid Anwendung fand, müssen nun ihrerseits bis zum 07.12.2021 die Zulassungen für Pflanzenschutz-Präparate zurückziehen. Restbestände müssen bis zum 07.12.2022 aufgebraucht werden. Die Rückstandshöchstmengen werden vermutlich erst dann auf 0,05 mg/kg der aktuellen analytischen Bestimmungsgrenze erniedrigt werden.

 

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Autor: Dr. Frank Mörsberger