Supermarkt

Die Novellierung der Fertigpackungsverordnung war der letzte Baustein zur Reform des deutschen Mess- und Eichrechts und trat am 1.12.2020 in Kraft.

 

Viele Regelungen der alten Verordnung aus den 70er Jahren wurden übernommen, allerdings wurden Begriffsdefinitionen konkretisiert (§2) und die Verordnung besser strukturiert. Von den elf Abschnitten sind die Abschnitte 2, 5, 6 für die Lebensmittelbranche von besonderer Bedeutung.

In den Anlagen finden sich die Hinweise auf

  • Nennfüllmengen,
  • die Definition des Herstellzeitpunkts,
  • Verfahren zur Prüfung der Füllmengen und Stückzahlen und
  • Anforderungen an Messgeräte (für die Eichung).


Im Rahmen der Untersuchung von Lebensmitteln, die an Endverbraucher:innen abgegeben werden, führen unsere Labore für Sie gern einen Check Ihrer Fertigpackungen in Hinsicht auf die Einhaltung der Vorgaben nach der FPackV durch. Eine solche Prüfung kann angeraten sein z.B. nach Änderungen im Fertigungsprozess. Die Verordnung enthält im Abschnitt 11 den §43 “Ordnungswidrigkeiten”. Seine Anwendung sollte behördlicherseits möglichst nicht in Anspruch genommen werden.

 
 
 

Autor: Dr. Frank Mörsberger