Brombeeren

Die EU-Kommission hat mit der Verordnung (EU) 2020/856 der Kommission die Zulassungsdauer mehrerer Wirkstoffe verkürzt, wie wir bereits berichtet haben. Hier noch ein Hinweis zu Cyantraniliprol aus dem Kleingedruckten.

 

Im Falle von Cyantraniliprol wurden die Rückstandshöchstmengen in der Verordnung ab dem 9.7.2020 angehoben. In einer Fußnote, die leicht übersehen werden kann, wird jedoch darauf hingewiesen, dass die angehobenen Werte nur bis zum 30.6.21 gelten und mit dem Zulassungsende ebenfalls wieder auf 0,01 mg/kg gesenkt werden.

Wirkstoff

Zulassungsende

Gilt für

RHM
[mg/kg]

Bis
30.06.21

RHM

Ab
 01.07.21

Cyantraniliprol

30.06.2021

0153010

Brombeeren

0,9

0,01

0153030

Himbeeren

0,9

0,01

0270060

Porree

0,6

0,01

 

Lesen Sie mehr: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R0856&from=EN

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger