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Die Genehmigung für die Verwendung des Wirkstoffs Thiophanat-methyl ist erloschen. In der Regel werden nachfolgend auch die zulässigen Rückstandshöchstmengen auf die Bestimmungsgrenze reduziert.

 

Die EU-Kommission hat die Genehmigung für Thiophanat-methyl (CAS-Nr. 23564-05-8) mit der Verordnung EU 2020/1498 mit Wirkung zum 19.10.2020 zurückgezogen.Die Mitgliedstaaten, in denen der Fungizid-Wirkstoff Anwendung fand, müssen nun ihrerseits bis zum 19.04.2021 die Zulassungen für Pflanzenschutz-Präparate zurückziehen. Restbestände müssen bis zum 19.10.2021 aufgebraucht werden.

 

Die Rückstandshöchstmengen werden vermutlich in Kürze auf 0,1 mg/kg erniedrigt. Für Zitrusfrüchte, Mispeln Aprikosen, Pfirsiche, Trauben, Melonen und weitere Obstsorten sowie für Tomaten, Okras, Auberginen und Kürbisse liegen die RHM derzeit noch deutlich darüber.

 

 

Links:

https://eur-lex.europa.eu/

 

Autor: Frank Mörsberger