Kaese

Die Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern (ZoonoseV) regelt die von Lebensmittelunternehmern zu ergreifenden Maßnahmen zur frühzeitigen Erfassung von Zoonosen und Zoonoseerregern.

 

Die 4. Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des Lebensmittelhygienerechts im Bundesgesetzblatt wurde am 29.6.2020 veröffentlicht und weitet diese Meldepflicht nach § 3 Abs. 1 der ZoonoseV auf weitere Fälle aus.

Ab sofort sind zusätzlich die folgenden Ereignisse meldepflichtig:

  • wenn Listeria monocytogenes in Produktresten von Lebensmitteln oder Schmierwasser in der Käseherstellung nachgewiesen wurde
  • wenn Listeria monocytogenes bei Umgebungsuntersuchungen von Oberflächen, die mit verzehrfertigen Lebensmitteln in Berührung kommen können z. B. Arbeitsflächen, Rohrleitungssysteme oder Transportbehältnisse nachgewiesen wurden

Dies bedeutet eine klare Ausweitung der unternehmerischen Meldeverpflichtung. Begründet wird diese Verschärfung mit den jüngsten Erfahrungen bei der Bewältigung von lebensmittelbedingten Infektionen.

Regelmäßige Hygienechecks dienen dem frühzeitigen Erkennen eines mikrobiellen Kontaminationsrisikos im Betrieb. Abstrichproben mit Testung auf Listerien gehören überall ins HACCP Konzept, wo verzehrfertige Lebensmittel produziert werden.
Weitere in Lebensmitteln regelmäßig vorkommende human-pathogene Erreger sind z.B.:
Salmonellen, die toxinbildenden E-coli-Stämme (STEC/VTEC/EHEC), Staph. aureus , Campylobacter, und Yersinia.

Die betriebsinternen Eigenkontrollen dürfen unter Berücksichtigung grundlegender Probenahme-Regeln von entsprechend eingewiesenen Mitarbeitern selbst durchgeführt und die Proben zur Untersuchung an ein Labor geschickt werden. Zu empfehlen ist aber unbedingt auch die Probenahme durch den Laborpartner vornehmen zu lassen.

 

Die Mikrobiologie-Labore der AGROLAB GROUP bieten Ihnen hierfür ein individuelles Service-Paket an.

Wichtig: Die privaten Labore sind nach der ZoonoseV nicht zu einer parallelen Meldung an Behörden verpflichtet. Darauf können Sie sich verlassen, müssen aber unbedingt selbst aktiv werden, um Sanktionen zu vermeiden.

 

Link: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/

 

 

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger