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Die Genehmigung für die Verwendung des Wirkstoffs beta-Cyfluthrin in Insektiziden erlischt. In der Regel werden nachfolgend auch die zulässigen Rückstandshöchstmengen auf die Bestimmungsgrenze reduziert.

 

Die EU-Kommission hat die Genehmigung von beta-Cyfluthrin (CAS-Nr. 1820573-27-0) mit der Verordnung EU 2020/892 am 30.06.2020 zurückgenommen, weil gesundheitliche Risiken für die Anwender nicht auszuschließen seien und verschiedene Arthropoden unbeabsichtigt geschädigt werden könnten. Die Verordnung tritt zum 20.07.2020 in Kraft.

 

Die 22 Mitgliedstaaten, in denen der Wirkstoff Anwendung fand, müssen nun ihrerseits bis zum 20.01.2021 die Zulassungen für Pflanzenschutz-Präparate zurückziehen. Deutschland gehört nicht dazu, da hier ß-Cyfluthrin-haltige Präparate nicht zugelassen waren.
Die Anwender haben bis zum 20.7.2021 noch Zeit Restbestände aufzubrauchen.

 

Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/

 

 

 

Autor: Frank Mörsberger