Nahrungsergänzungsmittel, Corona

Im Internet werden von skrupellosen Geschäftemachern derzeit „Wundermittel“ zur Stärkung der Abwehrkräfte des Körpers gegen Corona-Viren angepriesen.

 

Es handelt sich meist um diverse Vitaminpräparate und pflanzliche Extrakte. Allen gemeinsam ist, dass es sich nicht nur um illegale gesundheitsbezogene Aussagen handelt, sondern es zudem keinerlei belegbare Nachweise der angepriesenen Wirkungen gibt. Es sind schlichtweg Versuche, die derzeitige Verunsicherung in großen Teilen der Bevölkerung angesichts der Virusbedrohung in betrügerischer Absicht schamlos auszunutzen. Wenn Sie derartige Angebote finden, empfehlen wir Ihnen, diese Produkte den zuständigen Lebensmittelkontroll-Behörden oder Verbraucherzentralen zu melden.

Nahrungsergänzungsmittel unterliegen dem europäischen Lebensmittelrecht. Es gibt Bestrebungen seitens der Branche und Verbände verbindliche Regelungen für die erlaubten Höchstmengen an Vitaminen und Mineralstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln innerhalb der EU festlegen zu lassen. Derzeit gibt es einige Mitgliedsländer, die mangels einer europaweit gültigen Regelung, eigene nationale Richtwerte festgelegt haben.

 

Unser Laborstandort AGROLAB LUFA GmbH ist eine der führenden Adressen für die analytische Prüfung von Nahrungsergänzungsmitteln und Lebensmitteln für besondere Ernährungszwecke. Die Spezialisten beurteilen die Produkte hinsichtlich der korrekten Kennzeichnung und verweisen auf mögliche rechtliche Probleme bei zweifelhaften bzw. unzulässigen gesundheitsbezogenen Produktauslobungen.

 

Lesen Sie mehr:

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de

 

Author: Dr. Frank Mörsberger