Hinweise zum Datenschutz für
ALSA (AGROLAB Sampling App)
Willkommen auf der AGROLAB-Webseite. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Probenehmer-App.
Sie können diese App mit "ALSA AGROLAB" bei Google Play suchen oder einfach unter https://play.1d5920f4b44b27a802bd77c4f0536f5a-gdprlock/store/apps/details?id=com.agrolab.alsa&gl=DE finden und herunterladen.
Der Schutz Ihrer Daten ist für uns selbstverständlich, und wir möchten nachfolgend unseren Umgang mit Ihren Daten erklären.
Selbstverständlich achten wir die DS-GVO, das BDSG und das Tele-Medien-Gesetz (TMG), wie es jede Firma und jeder Bürger tun sollte bzw. muss. Sollten Sie außerhalb dieser Datenschutzerklärung Fragen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten haben, können Sie sich gerne an unsere Datenschutzbeauftragte (
Datenschutzbeauftragte der AGROLAB GROUP
Veronika Greimel
AGROLAB GmbH
Jenaer Str. 1
84034 Landshut
Telefon: +49 8765 80 710 11
E-Mail:
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist AGROLAB GmbH oder der AGROLAB-Standort, den Sie beauftragt haben.
Art, Umfang sowie Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
ALSA ist ein Hilfsmittel für AGROLAB-Probenehmer. Es gewährt Einsicht in seine aktuellen Probenahme-Aufträge (ein Auszug aus der AGROLAB-Datenbank) auf dem Smartphone oder Tablet. ALSA ermöglicht dem Probenehmer die digitale Erfassung von Probenahmedaten.
ALSA verarbeitet vom Probenehmer (Nutzer) diese Daten: IP-Adresse, freigegebene Fotos aus Kamera und Handy-Speicher sowie alle Proben-bezogenen Daten, die er eingibt.
Jegliche Daten dienen einzig der fachgerechten Probenahme zur Analyse der Proben bei AGROLAB.
Die Probenahmedaten werden für die Auftragserfüllung (Analysen-Auftrag) an AGROLAB übermittelt, in der AGROLAB-Datenbank gespeichert aber binnen maximal 14 Tagen nach Abschluss der Probenahme aus der ALSA-App gelöscht.
Anbieter/ Betreiber der App ist AGROLAB GmbH, Jenaer Str. 1, 84034 Landshut,
- Für welche Daten des Nutzers benötigt die App welche Zugriffsrechte?
ALSA benötigt Zugriffsrechte auf Kamera und Fotos um bei Bedarf Fotos zur Probenahme zu übermitteln und den Flaschenbarcode scannen zu können. - Wie lange werden diese Daten gespeichert?
Probenahmedaten werden maximal 14 Tage nach Abschluss der Probenahme in der App gespeichert, Probenehmerdaten (IP-Adresse, Kennung) werden solange in der App gespeichert, wie dieser die App nutzt. - Wird das Nutzungsverhalten/ die Daten der Nutzer durch Tracking Tools (Apptrace, Apptrace, Adeven, App Annie, Google Analytics für Apps) ausgewertet?
Nutzerverhalten wird nicht ausgewertet. Die Daten werden nicht durch Tracking-Tools ausgewertet. Die Probenahme-Daten werden in die AGROLAB-Datenbank überspielt und für die beauftragte Analyse genutzt. In der AGROLAB-Datenbank werden die Daten 10 Jahre gespeichert. - Werden die Daten an Dritte übertragen, wenn ja zu welchem Zweck?
Die Daten werden nur an AGROLAB übertragen. Dritte sind i.d.R. nur beteiligt, wenn dies im Analysenauftrag ausdrücklich vom Auftraggeber bestellt ist. Eine Weitergabe oder ein Verkauf der personenbezogenen Daten findet nicht statt, es sei denn, wir sind gesetzlich dazu verpflichtet. Soweit externe Dienstleister mit Ihren personenbezogenen Daten in Berührung kommen, haben wir durch rechtliche Maßnahmen sichergestellt, dass diese die Vorschriften der Datenschutzgesetze einhalten. - Welche Rechte hat der Nutzer bezüglich Löschen, Sperren und Berichtigen seiner Daten?
Der Nutzer (Probenehmer) kann eine notwendige Berichtigung jederzeit beantragen.
Löschen und sperren der Daten ist aufgrund der rechtlichen Grundlagen für den Dienstleistungsauftrag und die akkreditierte Analyse erst nach 10 Jahren möglich. - Wie kann der Nutzer widersprechen?
Jegliche Widerspruchswünsche kann der Nutzer perDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Post an die Datenschutzbeauftragte der AGROLAB GmbH richten.
Sicherheit
AGROLAB hat umfangreiche technische und organisatorische Schutzmaßnahmen getroffen, um Ihre Daten vor zufälligen oder vorsätzlichen Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder dem Zugriff unberechtigter Personen zu bewahren. Unsere Sicherheitsverfahren werden regelmäßig überprüft und dem technologischen Fortschritt angepasst.
Änderungen der Datenschutzerklärung
Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzerklärung unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften zu ändern. Stand ist Februar 2022.
INKRAFTTRETEN
Die am 16. Juli 2021 von der Bundesregierung verabschiedete Mantelverordnung (MantelV) trat am 1. August 2023 in Kraft.
Die Verordnung umfasst folgende gesetzlich geregelte Bereiche:
- Einführung der neuen Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)
- Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
- Änderung der Deponieverordnung (DepV)
- Änderung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
IHR PLUS: Mit unseren nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditierten Laboren bietet AGROLAB Ihnen als Untersuchungsstelle alle Leistungen entsprechend der Verordnungen an und berät Sie kompetent in allen Fragestellungen zur Analytik und Probenahme.
UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK
- Verfügbarkeit aller erforderlicher Untersuchungspakete
- In den Varianten TOC nach DIN EN 15936 (konventionell) und DIN 19539 (TOC400), sowie Elution nach DIN 19529 (Schüttelversuch) und Säulenversuch nach DIN 19528
- Ausführlicher Säulenversuch nach DIN 19528 im Rahmen Eignungsnachweis gemäß ErsatzbaustoffV § 5 und § 10 für alle mineralischen Ersatzbaustoffe (MEB)
- Übersicht Mindestprobenvolumen je Untersuchungspaket
- Methoden, Bestimmungs- und Nachweisgrenzen gemäß gesetzlicher Vorgaben
- Logistik von der Probenahme zur Untersuchungsstelle
- Probenahme nach LAGA Richtlinie PN 98 nach Verfügbarkeit und Kapazität
- Sachkundelehrgang Probenahme nach LAGA Richtlinie PN 98, DIN 19698-1, DIN 19698-2 und DIN 19698-5 - gerne erstellen wir ein individuelles Angebot
- ALOORA, unser digitales Kundenportal
- Analysenergebnisse mit Gegenüberstellung relevanter Material-/Grenzwerte
- Unterstützung durch unsere Kundenbetreuung und ExpertInnen
HINTERGRUND MANTELVERORDNUNG
Es werden insgesamt 16 unterschiedliche mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) definiert, z.B. RC (Recycling-Baustoffe), BM (Bodenmaterial), BG (Baggergut), GS (Gleisschotter).
Die Bewertung der analytischen Ergebnisse der MEB Materialien erfolgt anhand von Materialwerten zur Einstufung in Materialklassen, z.B. RC-1, RC-2, RC-3. Diese sind u.a. maßgeblich zur Beurteilung der Einsatzmöglichkeiten und damit verbundener besonderer Anforderungen an die Einbauweise in technische Bauwerke. Insgesamt werden 44 bautechnisch unterschiedliche Einbauweisen beschrieben.
Die 3-stufige Güteüberwachung der MEB Materialien zur Qualitätssicherung umfasst:
- Eignungsnachweis (EgN)
- Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
- Fremdüberwachung (FÜ)
Wesentliche Ziele der Ersatzbaustoffverordnung sind die Erhöhung der Recyclingrate entsprechend Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), die Entlastung der begrenzten Deponierungskapazität und die Reduzierung des Verbrauchs geogener Rohstoffe.
Die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ersetzt das bestehende Regelwerk vom 12. Juli 1999, zuletzt geändert am 19. Juni 2020, das mit Inkrafttreten der Mantelverordnung außer Kraft gesetzt wird. Sie regelt die Vorsorge, sowie die Untersuchung, Bewertung und Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten.
Mit der Neufassung werden u.a. die Vorsorge-, sowie die Prüf- und Maßnahmewerte der unterschiedlichen Wirkungspfade, die Untersuchungsumfänge und die anzuwendenden Methoden angepasst. Zudem werden erstmals bundesweit einheitlich und rechtssicher Anforderungen an das Auf- oder Einbringen von Materialien auf- oder unterhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht festgelegt, z.B. bei der Verfüllung von Abgrabungen oder Tagebauen.
Länder können gemäß § 8 Abs. 8 die sogenannte „Länderöffnungsklausel“ nutzen und hiervon abweichende Regelungen für das Bundesland treffen. Bei der Verfüllung von Abgrabungen mit Zulassungen, die vor dem 16. Juli 2021 erlassen wurden, gelten diese weiterhin bis 31. Juli 2031 gemäß Übergangsregelung § 28.
Mit der Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung wurden diese an die Ersatzbaustoffverordnung angepasst.
Die Deponieverordnung erhält eine Regelung, nach der bestimmte MEB, die als Abfall anfallen, aber güteüberwacht und klassifiziert sind, ohne Beprobung bei der Anlieferung als nicht gefährliche Abfälle bestimmte Zuordnungskriterien der Deponieverordnung einhalten.
MantelV - Online-SeminarE
Haben Sie sich schon mit der Mantelverordnung auseinandergesetzt?
Wir haben uns die neue Verordnung im Detail angesehen. In unseren kostenlosen Webinaren arbeiten wir für Sie die wesentlichen Neuerungen heraus.
Zudem informieren wir Sie über unser aktuelles Leistungsspektrum und Veränderungen, die sich in der Zusammenarbeit mit uns als Untersuchungsstelle ergeben.
An wen richtet sich das Webinar Angebot?
- Gutachter, Sachverständige nach § 18 BBodSchG, Umweltingenieurbüros
- Überwachungsstellen nach RAP Stra15 oder nach DIN EN ISO/IEC 17065
- Akkreditierte Inspektionsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17020
- Umweltbehörden und ausschreibende Stellen von Umweltprojekten
- Betreiber von Aufbereitungsanlagen für mineralische Ersatzbaustoffe (MEB)
- Unternehmen der Bau-Branche z. B. Abriss, Umbau, Ausbau, Neubau, Rückbau, Recycling
Aufzeichnung des WEBINARs "MANTELVERORDNUNG - AGROLAB Ihr kompetenter Laborpartner"
Datum: 09.05.2023
In unserem zweiten kostenlosen Webinar zur Mantelverordnung haben wir für Sie die wesentlichen Neuerungen herausgearbeitet und Sie über unser Leistungsspektrum bezüglich geforderter Analytik und Probenahme informiert, sowie über den angebotenen Service, den Sie durch AGROLAB als Untersuchungsstelle erwarten dürfen.
Agenda
- Überblick der Verordnung und gesetzliche Änderungen
- Laboranalytik und Untersuchungsprogramme
- Eluationsverfahren und Säulenversuch
- Eignungsnachweis und Erstprüfung
- Probenahmeanforderungen
- Zusammenfassung und Ausblick
Aufzeichnung des Webinars "Einführung in die Mantelverordnung"
Datum: 09.11.2021
AGROLAB MEDIOAMBIENTE S.L.U.
Polígono Industrial Riu Clar, Calle Estany, Parcela 5.1.5, Nave 64
43006 Tarragona,
Spanien
Tel. +34 877 99 03 89
Im Februar 2021 erwarb die AGROLAB GROUP die Umweltprobenahme- und Testaktivitäten des in Tarragona, Spanien, ansässigen Unternehmen Laymatec Tecnicas Industriales. Dadurch beschleunigt AGROLAB die Entwicklung seines Angebots an Umweltanalysen in Spanien. Das im Nordosten Spaniens gelegene Labor bietet seinen Kunden Probenahmen und lokale Umweltdienstleistungen an.
Im Mai 2021 integrierte AGROLAB Medioambiente den gesamten Umweltbereich von AGROLAB Ibérica in seine Aktivitäten.
Kunden profitieren so von schnelleren Durchlaufzeiten und dem Fachwissen eines spezialisierten Labors.
AGROLAB Medioambiente verwaltet den gesamten Analyseprozess, von der Probenahme über die Analyse bis hin zur Berichterstattung, mit einem schnellen Informationsfluss. Die Ausrüstung und die Instrumente der von der ENAC akkreditierten Laboratorien sind sowohl typologisch als auch innovativ auf dem neuesten Stand.
AGROLAB Medioambiente bietet:
- Chemisch-physikalische und mikrobiologische Umweltanalysen, technische Unterstützung und Beratungsdienste
- Qualifiziertes und ständig geschultes technisches Personal
- Schnelle Interventions- und Reaktionszeit
- ENAC Akkreditierung (Akkreditierungsnummer 1407/LE2633) nach UNE-EN ISO/IEC 17025:2017
Unser Analysen Portfolio:
WASSERANALYSE:
- Abwasser, Oberflächenwasser und Trinkwasser (Schwermetalle, BTEX, Anionen, Kationen, AOX, Cyanid, Phenolindex, BSB, CSB, TKN, Tenside, Öle und Fette, PAK, Pestizide, TPH, Analysekit Hach Lange, usw.)
- Microbiologie
- Probenahme
LUFTANALYSE:
- Luftqualität (Partikel, Anionen, Microbiologie)
- Schornsteinemissionen (Metalle, flüchtige organische Verbindungen, Kohlenwasserstoffe, Säuren, Chlorbenzole, PAK usw.)
PRODUKTANALYSE:
- Erdölderivate und chemische Produkte (Schwermetalle, organische Verbindungen, Anionen, Kationen, usw.)
UMWELTANALYSE:
- Böden zur Sanierung oder Wiederverwendung, Bodenaushub und Gestein (flüchtigen organischen Verbindungen, PAK, Nitrobenzole, Chlorbenzole, Phenole, Amine, Pestizide, Dioxine, Furane, PCBs, Kohlenwasserstoffe, Asbest, PFAS usw.)
- Sedimente zur Nährstoff- oder Umweltcharakterisierung (Granulometrie, Metalle, polyzyklische Aromaten, Kohlenwasserstoffe, Pestizide, PCBs, zinnorganische Verbindungen, Dioxine, Furane usw.)
- Feste und flüssige Abfälle sowie Sickerwasser (Abfallcharakterisierung für die korrekte Zuordnung des CER-Codes, Suche nach Metallen, BTEX, PAK, flüchtigen organischen Verbindungen, Nitrobenzolen, Chlorbenzolen, Phenolen, PCB, POP, PFAS, Dioxinen, Kohlenwasserstoffen usw.)
- Asbest
- Auslaugungstests
ANDERE DIENSTLEISTUNGEN:
- Beratung bei der Definition von Analysepaketen auf der Grundlage des Analysezwecks und in Übereinstimmung mit den geltenden sektoralen Vorschriften und Genehmigungen
- Probenahme von Umweltmatrizes für die Mikrobiologie, organische und anorganische Verbindungen
- Auswertung der Analyseergebnisse und Vergleich mit den vom Kunden geforderten Grenzwerten
Akkreditierungen und Notifizierungen:
Akkreditierungen
Notifizierungen
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Als analytischer Partner unterstützt Sie AGROLAB durch ein umfassendes Angebot sowohl bei der Einzelstoffanalytik als auch bei den Summenparametern AOF und TOP. AGROLAB passt die angebotene Auswahl an Parametern und Paketen immer an die gesetzlichen Vorgaben und die Bedürfnisse des Marktes an.
Nähere Informationen finden SIe in unserer Produktinfo.
Was sind PFAS?
PFAS sind industriell hergestellte organische Verbindungen, bei denen die am Kohlenstoff gebundenen Wasserstoffatome vollständig (perfluoriert) oder teilweise (polyfluoriert) durch Fluoratome ersetzt sind. Es gibt sowohl kurzkettige als auch langkettige PFAS. Zu den bekanntesten, langkettigen Vertretern zählen PFOA (eine Perfluorcarbonsäure) und PFOS (eine Perfluorsulfonsäure). Die PFAS sind in der Umwelt allgegenwärtig, nicht zuletzt wegen ihrer Persistenz und der hohen Wasserlöslichkeit.
PFAS-Monitoring gem. Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184
PFAS-Monitoring gemäß der neuen europäischen Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184.
Keine genormten analytischen Methoden vorhanden
Für die Bestimmung der 20 PFAS (=“Summe der PFAS“) steht bisher noch keine genormte analytische Methode im Anhang III.3. des Entwurfs der europäischen Trinkwasserrichtlinie zur Verfügung. Dennoch ist es AGROLAB bereits jetzt schon möglich, in Anlehnung an DIN 38407-42, die nötige Bestimmungsgrenze von 0,001 µg/l (1 ng/l) je Einzelstoff zu erreichen und Ihre Proben akkreditiert zu untersuchen.
Als Alternative zur Summe der PFAS führt die neue Trinkwasserrichtline den „PFAS Gesamt“-Wert auf, welcher 0,50 µg/l nicht überschreiten darf. Dieser Wert bezeichnet die Gesamtheit der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen. Bisher gibt es für dessen Erfassung noch keine Analysenmethode.
AGROLAB wird dies weiterverfolgen und ggf. zeitnah das Untersuchungsportfolio anpassen.
Nähere Informationen zu der Umsetzung der Richtlinie in Deutschland und Österreich, sowie weitere Informationen über PFAS entnehmen Sie bitte der Produktinformation. Die PFAS Untersuchungspakete gemäß der Richtlinie (EU) 2020/2184 bzw. in Deutschland auch PFAS gem. UBA-Empfehlung 26.08.2020, als auch die zusätzlichen Parameter finden Sie in unserer Paket- und Parameterübersicht.
TOP und AOF
Summenparameter AOF und TOP
AGROLAB hat sein umfassendes Angebot der Einzelstoffanalytik von PFAS/PFC um die Summenparameter TOP (Total Oxidizable Precursors) und AOF (adsorbierbares organisches Fluor) erweitert. Die Parameter können in Abwasser, Grund- und Oberflächenwasser sowie in Feststoffeluaten untersucht werden.
Aufgrund von über 4.700 bekannten Einzelsubstanzen ist eine Einzelstoffanalytik nicht immer zielführend, da nicht alle Komponenten mittels chromatografischen Einzelsubstanznachweisen erfasst werden können. Dies betrifft auch insbesondere die polyfluorierten Vorläufersubstanzen (Precursor) und Abbauprodukte (Metaboliten). Diese Precursor werden teilweise in situ transformiert und sind im Labor oxidierbar zu perfluorierten Carbonsäuren (PFCA).
Deshalb ist ein analytischer Nachweis im Summenparameter TOP (TOP Assay) in wässrigen Medien möglich und ergänzt die Einzelstoffanalytik am LC/MS/MS. Der Summenparameter AOF bietet die Möglichkeit aus wässrigen Medien das adsorbierbare organische Fluor (AOF) in Summe zu erfassen und die Einzelstoffnachweise so zu ergänzen.
Unsere Leistungen im Überblick
- Summenparameter TOP
- Summenparameter AOF
- Standardisierte Pakete für die Einzelstoffanalytik PFAS/PFC
- hohe Analysenkapazitäten
- kurze Durchlaufzeiten