Boden

Im Juni 2017 wurde eine neue Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom deutschen Bundestag beschlossen und tritt mit der Veröffentlichung am 27.9.2017 in Kraft. Sie regelt, wie zukünftig Klärschlamm verwertet werden darf.

 

Zukünftig ist die Doppeluntersuchung von Bodenart, pH-Wert, P, Cd, Pb, Cr, Cu, Hg, Ni, Zn, PCB, B(a)P und u.U. Humus gefordert. Diese Untersuchungen sind nun auch auf Flächen des Landschaftsbaus durchzuführen.

Vorhandene Bodenuntersuchungsergebnisse nach AbfKlärV, die noch keine 10 Jahre alt sind, kann man weiterhin verwenden. Allerdings muss PCB und B(a)P nachuntersucht werden. Die 3-jährige Nährstoffuntersuchung entfällt. Hier wird auf die DüV verwiesen, die eine einfache Grundbodenuntersuchung spätestens alle 6 Jahre fordert.

 

AGROLAB empfiehlt 5 Jahre nach der Bodenanalyse gemäß AbfKlärV eine Standard-Bodenuntersuchung auf pH-Wert, P, K, Mg als Einfachuntersuchung durchzuführen, um die Vorgaben der DüV einzuhalten. Diese Bodenanalyse bildet die Basis für die Düngerbedarfsermittlung und teilt den Zeitraum der 10-Jahre-gültigen Schwermetall- und PCB/ B(a)P-Untersuchung in gleiche, regelmäßige Beprobungszeiträume.

 

Ab September 2017 können Sie die neuen Analysenumfänge bei AGROLAB bestellen. Über staatshoheitliche Schritte zum Inkrafttreten informieren wir Sie umgehend.

 

Unsere Bodenlabore für AbfKlärV:

 


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