Aspartam

Die Internationale Agentur für Krebsforschung (International Agency for Research on Cancer - IARC) und das gemeinsame Expertenkomitee für Lebensmittelzusatzstoffe von WHO und FAO (Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives - JECFA) haben am 13. Juli ihre Einschätzungen zum Süßstoff Aspartam veröffentlicht.

 

Viele kalorienreduzierte Erfrischungsgetränke und Snacks werden mit Aspartam gesüßt.

 

Während die IARC in ihrer ersten Bewertung zu dem Schluss kam, dass der Süßstoff Aspartam (N-(-α-Aspartyl)-phenylalaninmethylester) „möglicherweise krebserregend“ sein könnte, äußerte sich die JECFA in ihrer bereits dritten Bewertung deutlich zurückhaltender und sieht derzeit keinen Anlass, über eine Änderung der zulässigen täglichen Aufnahmemenge nachzudenken.

 

Die Bewertung der JECFA stützt sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse aus mehr als vier Jahrzehnten und auf zahlreiche Bewertungen internationaler Sicherheitsbehörden. Sowohl die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), als auch die oberste amerikanische Aufsichtsbehörde FDA (Food & Drug Administration) sehen derzeit keinen Anlass, von einer Gefährdung für die Konsument*innen auszugehen.

Wie kommt es zu solchen vordergründig widersprüchlichen Einschätzungen, die Verbraucher*innen weltweit verunsichern?


Die IARC berücksichtigt in ihren Studien nur das Potenzial einer Chemikalie, eine gesundheitsschädigende Wirkung („hazard“) hervorzurufen. Darauf und auf eine unvollständige Datenbasis wird in der veröffentlichten Stellungnahme zwar hingewiesen, aber das geht in der Medienberichterstattung leicht unter. Die IARC berücksichtigt weder Verzehrstudien noch andere Expositionsdaten. Dies ist aber für eine Risikobewertung im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit zwingend erforderlich. Die IARC hat - nach Glyphosat - erneut eine bemerkenswerte Schlagzeile produziert, die bei nüchterner Betrachtung keine Konsequenzen haben wird.

Der Verzehr von Lebensmitteln, die mit Aspartam gesüßt sind, stellt nach Einschätzung der für Lebensmittelsicherheit zuständigen Behörden bei Einhaltung der zulässigen tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) von 40 mg/kg Körpergewicht und unter Berücksichtigung der üblichen Verzehrgewohnheiten kein Gesundheitsrisiko dar.

 

IHR PLUS: Die Lebensmittellabore der AGROLAB GROUP untersuchen kalorienreduzierte Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel unter anderem auch auf die Einhaltung der zulässigen Höchstmengen für Aspartam und andere Süßstoffe.

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger