Sanuhr

Die Zulassung des Wirkstoffs Pyridalyl wird verkürzt, da bei der EU- Kommission kein Antrag auf eine Erneuerung der Genehmigung eingegangen ist.

 

Die EU-Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/932 vom 8.5.23 mit Wirkung zum 30.5.2023 entschieden, dass die Zulassung für den Wirkstoff Pyridalyl schon ein Jahr früher als vorgesehen d.h. schon zum 30.6.2024 erlischt, da kein Antrag auf Verlängerung eingegangen ist.

 

Pyridalyl (CAS-Nr.: 179101-81-6) ist ein Insektizid. Es ist in der EU seit 2014 zugelassen wurde aber in Deutschland, Österreich und der Schweiz in keinem Pflanzenschutzmittel eingesetzt.

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger