chemischer Pflanzenschutz

Aktuelle Informationen zur Änderung von Rückstandshöchstmengen bei Obst & Gemüse stellen wir Ihnen hier nach deren Veröffentlichung zusammen. Auf die Ankündigung von entsprechenden EU-Vorhaben verzichten wir jedoch.

 

Die teilweise drastischen Absenkungen des Rückstandshöchstgehalts bei Phosmet auf bis zu 0,005 mg/kg werden Auswirkungen auf eine große Anzahl von Obst-und Gemüsen haben. Andererseits wird die Rückstandsdefinition geändert, so dass nur noch die Rückstände von Phosmet selbst, nicht jedoch seines Metaboliten Phosmetoxon berücksichtigt werden. Die neue Regelung gilt ab dem 15.9.23 ohne Übergangsfristen.

 

Es bleibt abzuwarten, ob Frankreich sein befristetes Importverbot für Kirschen aus Ländern, in denen Phosmet als Insektizid noch zugelassen ist,  wie angekündigt zeitnah zurückziehen wird (siehe dazu AGROLAB RADAR Mai 2023).

 

Wirkstoff  Kultur  bisher neu ab  Quelle 
mg/kg mg/kg
Phosmet
CAS-Nr.: 732-11-6    
Insektizid
keine EU-Zulassung                         

 

0110000 Zitrusfrüchte

 

außer für:
110020 Orangen

0,5 0,01 15.09.2023 1)
 0,5  0,005
0120000 Schalenfrüchte divers 0,01

0130000 Kernobst

 

außer für:

0130010 Äpfel

0130020 Birnen

0,5 0,01
 0,5 0,005
0140000 Steinobst divers 0,01
0150000 Beeren und Kleinobst divers 0,01
0161000 Sonstige Früchte mit essbarer Schale divers 0,01
0162000 Sonstige Früchte mit nicht essbarer Schale klein divers 0,01

0163000 Sonstige Früchte mit nicht essbarer Schale groß

 

außer für:
0161060 Ananas

divers 0,01
 0,05  0,005

0210000 Wurzel- und Knollengemüse

 

außer für:
0211000 Kartoffeln

0,05 0,01
 0,05  0,005
0220000 Zwiebelgemüse 0,05 0,01

0230000 Fruchtgemüse


außer für:

0233010 Melonen (Kiwano) 

0233030 Wassermelonen 

0,05  0,01 
0,05 0,005
0240000 Kohlgemüse 0,05 0,01

0250000 Blattgemüse, Kräuter, essbare Blüten

 

außer für:

0256000 Frische Kräuter und essbare Blüten

0,05 0,01
 0,05  0,02
0260000 Hülsengemüse (frisch) 0,05 0,01
0270000 Stängelgemüse (frisch) 0,05 0,01
0280000 Pilze, Moose und Flechten 0,02 0,01

Folpet

CAS-Nr.: 133-07-3

Fungizid

0251020 Grüne Salate 0,03 1,5 19.06.2023 2)

Pendimethalin

CAS-Nr.: 40487-42-1
Herbizid

 

0260010 Bohnen (mit Hülsen)
0260030 Erbsen (mit Hülsen)
0,05 0,06 20.6.2023 3)
0270060 Porree 0,05 0,3

Spirotetramat
(Summe aus Spirotetramat und Spirotetramat-enol)

CAS-Nr.: 203313-25-1

Insektizid

 

0256010 Kerbel

0256020 Schnittlauch

0256030 Sellerieblätter

0256040 Petersilie

0256080 Basilikum und essbare Blüten

0256100 Estragon (Ysop)

4 7

0256050 Salbei

0256060 Rosmarin

0256070 Thymian (Majoran, Oregano)

0256090 Lorbeerblätter (Zitronengras)

0256990 Sonstige

 

4 10

 

Links:

IHR PLUS: Selbstverständlich erreichen wir auch die geforderten niedrigeren Bestimmungsgrenzen für Phosmet in Obst- und Gemüseproben, um die Einhaltung der abgesenkten Rückstandshöchstgehalte von 0,005 mg/kg sicher bestätigen zu können.

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger