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Die Zulassung des Herbizidwirkstoffs Benfluralin wird nicht verlängert. Sie war zuletzt bis zum 28.2.2023 verlängert worden.

 

Die EU-Kommission hat mit der Verordnung (EU) 2023/149 vom 20.01.2023 die Nichtverlängerung der Zulassung von Benfluralin (CAS-Nr. 1861-40-1) bekannt gegeben. Die Mitgliedstaaten müssen die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Benfluralin enthalten, bis spätestens 12.05.23 widerrufen. Die Aufbrauchfrist endet am 12.08.23.

Für die meisten Obst- und Gemüsearten dürfte der zulässige Höchstwert auf 0,02 mg/kg festgelegt werden.

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/149

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger