Die Diskussion um den umstrittenen Herbizid-Wirkstoff reißt nicht ab. Jetzt musste die EU-Kommission in Anbetracht der nicht abgeschlossenen Neueinstufung der toxikologischen Risiken die Genehmigung zum Einsatz von Glyphosat erneut um ein Jahr verlängern.

 

Eine starke Agrarlobby kämpft für die Neuzulassung des Wirkstoffs, der seit längerem unter dem Verdacht steht u.a. krebserregend zu sein. Sie scheint einen Etappenerfolg erzielt zu haben, weil das bisherige Zulassungsende um ein weiteres Jahr bis zum 15.12.2023 verlängert wurde.

 

Entgegen der Einschätzung vieler kritischer Wissenschaftler*innen und Umweltverbände scheint sich die EFSA (Europ. Agentur für Lebensmittelsicherheit) der Meinung der ECHA (Europ. Chemikalienagentur) anzuschließen, die Glyphosat weiterhin als nicht kanzerogen und nicht erbgutschädigend einstuft. Somit werden wir binnen Jahresfrist davon ausgehen können, dass eine Neuzulassung des Totalherbizids in Europa wahrscheinlich wird.

 

Ungeachtet des Streits, ob von Glyphosat bei bestimmungsgemäßem Einsatz eine hohe Gesundheitsgefahr ausgeht oder nicht, ist der Einsatz aus ökologischer Sicht weiterhin höchst umstritten. Die Vernichtung von Beikräutern im intensiven konventionellen Ackerbau entzieht vielen Lebewesen, allen voran den Insekten, ihre Lebensgrundlage und führt nachweislich zu einem Rückgang der Biodiversität.

 

Daher stünde eine Neuzulassung von Glyphosat dem selbst gesetzten Ziel der EU, den Artenschutz und die nachhaltige Nutzung natürliche Ressourcen zu fördern, eigentlich diametral entgegen.

 

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Link: EU-Verordnung

 

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger