Ethylenoxid wird zur Begasung von Frachtcontainern eingesetzt.

Ethylenoxid bzw. 2-Chlorethanolrückstände werden nicht nur Lebensmitteln, sondern auch in Lebensmittelzusatzstoffen gefunden. Jetzt wurden maximale Rückstandshöchstwerte für Lebensmittelzusatzstoffe festgelegt.

 

Ethylenoxid wird in der EU als bedenklicher Stoff mit karzinogener, mutagener und reproduktionstoxischem Risiko eingestuft. Die EU Kommission hat nun eine Lücke in der Verordnung (EU) 231/2012 geschlossen und auch für Lebensmittelzusatzstoffe maximal zulässige Höchstmengen bestimmt.

 

Der folgende Zusatz wurde im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 durch die Verordnung (EU) 2022/1396 vom 11.8.2022, die am 1.9.22 in allen Mitgliedsstaaten in Kraft trat, aufgenommen:

„Ethylenoxid darf zur Sterilisierung von Lebensmittelzusatzstoffen nicht verwendet werden. In den in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffen, darunter Gemische von Lebensmittelzusatzstoffen, dürfen keine Rückstände von mehr als 0,1 mg/kg Ethylenoxid (Summe aus Ethylenoxid und 2-Chlorethanol (ausgedrückt als Ethylenoxid) vorhanden sein, ungeachtet seines Ursprungs“.(Zitat)

 

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Link: COMMISSION REGULATION (EU) 2022/1396 of August 11th, 2022
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32022R1396

 

Author: Dr. Frank Mörsberger