AGROLAB LUFA GmbH

Die Kontrolle des biologischen/ökologischen Landbaus ist im Rahmen der Neufassung der EU-Kontrollverordnung (Verordnung (EU) 2017/625) am 01.01.20 in deren Regelungsbereich überführt worden.

Nach Artikel 37 der EU-Kontrollverordnung benennen die zuständigen Behörden amtliche Laboratorien, welche die Proben untersuchen, die im Zuge amtlicher Kontrollen und anderen amtlicher Tätigkeit (Öko-Kontrollstellen) entnommen wurden. Nur Labore die benannt wurden, dürfen zukünftig Proben aus dem Bereich des ökologischen/biologischen Landbaus analysieren.

 

Die AGROLAB LUFA GmbH wurde vom Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung in Schleswig-Holstein als amtliches Labor für Öko-Kontrollstellen benannt. Die Zulassungen für weitere Bundesländer sind bereits erfolgt. Proben aus dem Bereich des ökologischen/biologischen Landbaus können somit weiterhin in der AGROLAB LUFA GmbH untersucht werden. Wir untersuchen Ihre ökologischen Agrarerzeugnisse u.a. auf

  • Pestizide (Multimethoden,Einzelmethoden,Hydrolyserelevante Stoffe)
  • Gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
  • Screening und Quantifizierungen
  • Mycotoxine
  • Schwertmetalle
  • Antibiotika (erweitertes Spektrum mit > 120 Stoffen, vollständige Abdeckung von QS und GMP+ Anforderungen)
  • Dioxine, dioxinähnliche PCB und PCBs
  • Polyaromatische Kohlenwsserstoffe (PAK)
  • Quaternäre Ammoniumverbindungen (QAVs)

Für weitere Informationen sprechen Sie uns an! Ihren zuständigen regionalen Vertriebsmitarbeiter finden Sie auf www.agrolab.de in unserem Kontaktfinder. Er/Sie berät Sie gerne und lässt Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot zukommen.

 

 

Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32017R0625

 

 

Autor: Dr. Katja Fuchs