Chlorpropham, Dimethoat und Desmedipham und haben ihre Zulassung verloren.  

 

Die EU Kommission hat die Genehmigung von Chlorpropham nicht erneuert (VO 2019/989 vom 17.06.2019) , so dass der Wirkstoff ab dem 8.1.2020 in den EU Mitgliedstaaten in der Lebensmittelproduktion nicht mehr zugelassen ist.
Chlorpropham wirkt als Herbizid und Wachstumsregulator (CAS-Nr. 101-21-3).Die EU-Genehmigung galt bis 31.07.2019. Der Wirkstoff war auf nationaler Ebene in 26 Mitgliedsstaaten zugelassen. Die Aufbrauchfrist für Präparate, die den Wirkstoff enthalten endet spätestens am 8.10.2020.


Zur Begründung für die Nicht-Verlängerung wurde angeführt, dass keine abschließende Bewertung des Verbraucherrisikos im Zusammenhang mit der Aufnahme über die Nahrung aufgrund mehrerer Datenlücken vorgenommen werden kann. Die Gutachter sahen akute und chronische Risiken für den Verbraucher wegen der potenziell endokrinen Wirkung der Substanz.

 

Die EU-Kommission hat die Genehmigung von Dimethoat nicht erneuert (VO 2019/1090 vom 26.06.2019) so dass der Wirkstoff ab dem 17.1. 202 in den EU Mitgliedstaaten in der Lebensmittelproduktion nicht mehr zugelassen ist. Etwaige Aufbrauchfristen für Dimethoat enthaltende PSM enden spätestens am 17.10.2019 für Pflanzenschutzmittel zur Anwendung bei Kirschen und am 17.07.2020 für Pflanzenschutzmittel zur Anwendung bei anderen Kulturpflanzen.


In der Begründung der Kommission heißt es, dass das Expositionsrisiko für Verbraucher, Anwender, Arbeiter, Umstehende und Anwohner nicht ausgeschlossen werden könnte und außerdem ein hohes Risiko für Säugetiere, Nichtzielarthropoden sowie für Honigbienen bestünde. In der Regel werden nach einem Verbot auch die zulässigen Rückstandshöchstmengen erniedrigt.
Dimethoat wirkt als Insektizid/Akarizid und ist derzeit in 23 Mitgliedsstaaten zugelassen gewesen.

 

Für Desmedipham wurde die Zulassung ebenfalls nicht mehr verlängert (VO 2019/1100 vom 27.6.2019). Bis spätestens 1.1.2020 widerrufen die Mitgliedsstaaten die Zulassung für Pflanzenschutzpräparate, die diesen Wirkstoff enthalten. Die Restbestände sind bis 1.7.2020 aufzubrauchen. Die Kommission begründet die Nichterneuerung der Genehmigung unter anderem damit, dass es nicht möglich war, die Exposition der Verbraucher oder von Nutztieren gegenüber Rückständen, die Anilin (als mutagener und karzinogener Stoff eingestuft) enthalten, auszuschließen. Außerdem wurde ein hohes Langzeitrisiko für Säugetiere geschlussfolgert. Desmedipham wirkt als Herbizid und ist in 26 Mitgliedsstaaten zugelassen gewesen zur Bekämpfung von Unkräutern z.B. in Erdbeerplantagen.

 

 

Links: 

Chlorpropham: https://eur-lex.europa.eu/
Dimethoat: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2019/1090/oj
Desmedipham: https://eur-lex.europa.eu/

 

 

 

Author: Frank Mörsberger