Obst und Gemüse

 

DDAC (Didecyldimethylammonium chloride) und BAC (Benzalkonium chloride) gehören zu den quartären Ammoniumverbindungen (QAV). Die Wirkstoffe werden in Desinfektionsmitteln verwendet, wurden aber auch als Pflanzenschutzmittel gegen mikrobiellen Befall z.B. bei Kräutern eingesetzt.

 

2012 führte der Fund von Rückständen bei Obst und Gemüse zu einem Eklat, worauf die Verbindungen in die EU-Liste der Pestizide mit einer Rückstandshöchstmenge von 0,01 mg/kg d.h. der analytischen Bestimmungsgrenze aufgenommen. Es zeigte sich, dass die Verbindungen recht weit verbreitet sind und es in Folge zu vielen Beanstandungen kam. Daraufhin wurde die zulässige Rückstandshöchstmenge auf 0,1 mg/kg befristet bis zum 31.12.2019 für alle Warenarten des Anhang I der Verordnung (EG) 396/2005 erhöht.
Sollten bis Ende des Jahres keine entsprechenden Daten bei der EFSA/EU-Kommission eingereicht werden, die die Beibehaltung der RHG von je 0,1 mg/kg für DDAC und BAC rechtfertigen, fallen die RHG am 1.1.2020 automatisch auf den ursprünglichen Standardwert von 0,01 mg/kg zurück. Es wäre dann erneut mit einer Häufung von „Positivbefunden“ zu rechnen.

 

 

 

 
 

Author: Dr. Frank Mörsberger

Translation: Serge Campagne