Pestizideinsatz

Mit der Verordnung (EU) 2025/787 vom 24.4.2025 wurden die Zulassungen von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen verlängert.

 

Es wurden Anträge auf Verlängerung der Zulassung für diese Wirkstoffe gemäß der Verordnung 844/2012 gestellt. Aufgrund von Verzögerungen bei der Entscheidungsfindung und Bewertung der Wirkstoffe aus Gründen, die nicht den Antragstellern zuzuschreiben sind, hat die Kommission die Gültigkeitsdauer der Genehmigungen verlängert. Damit soll verhindert werden, dass die Genehmigungen für diese Wirkstoffe ungültig werden, bevor eine Entscheidung über die Erneuerung der Genehmigungen getroffen werden.

 

Wirkstoff

verlängert bis

Referenz

Flutolanil

15.06.2026

1)

Clomazon

30.09.2026

Fludioxinil

Gibellerin

31.10.2026

Gibellerinsäure

Amidosulfuron

30.11.2026

Fenoxaprop-P

Paraffinöl

Fluoxastrobin

31.01.2027

Pirimiphos-methyl

Propamocarb

Prothioconazol

31.03.2027

Mecoprep-P

15.10.2027

Bentazon

31.10.2027

Bixafen

Fluoxapyrad

Penthiopyrad

Sedaxan

1,4- Dimethylanilin

30.11.2027

1,4.Dimethylnaphtalin

Propyzamid

Halauxifenmethyl

05.01.2028

Sulfoxaflor

18.01.2028

Rimsulfuron

15.08.2028

 

Wird der Antrag auf Erneuerung der Zulassung eines Wirkstoffs abgelehnt, so erlischt die Zulassung an dem Tag, der dem in dieser Verordnung genannten vorausgeht, oder am Tag des Inkrafttretens der Verordnung über die Nichtaufnahme, je nachdem, welches der spätere Zeitpunkt ist.

 

Die derzeit gültigen Rückstandshöchstgehalte bleiben von diesen Verlängerungen unberührt.

Autor: Dr Frank Mörsberger, AGROLAB GROUP