Erdmandel

Mit der Verordnung (EU) 2023/1510  wurden die maximal zulässigen Gehalte für Cadmium in Erdmandeln und bestimmten Kulturpilzen geändert.

 

Die Kontaminantenverordnung (EU) 2023/915 muss angepasst werden. Erdmandeln gehören in der Verordnungslogik zur Gruppe der Rettiche. Für diese wurde in der o.g. Kontaminantenverordnung der Höchstgehalt für Cadmium auf 0,02 mg/kg gesenkt.

 

Inzwischen liegen Daten vor, die zeigen, dass Erdmandeln in der Regel von Natur aus höhere Cadmiumgehalte aufweisen als Rettiche. Daher wurde der Höchstgehalt für Erdmandeln auf 0,1 mg/kg angehoben.

 

Ähnliche Argumente wurden für verschiedene Zuchtpilze vorgebracht, so dass der Höchstgehalt für Cadmium in "anderen Zuchtpilzen als Agaricus bisporus" auf 0,15 mg/kg Frischgewicht angehoben wurde. Die Grenzwerte von 0,5 mg/kg für Zucht-Champignons (Agaricus bisporus) und 0,5 mg/kg für Wildpilze bleiben unverändert.

 

Die neuen Höchstmengen gelten ab dem 10.8.2023

 

IHR PLUS: Die AGROLAB-Lebensmittellabors untersuchen alle Arten von Lebensmitteln auf Schwermetalle und bewerten die Ergebnisse im Hinblick auf die EU-Vorschriften.

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger (Foto: von luis_molinero auf Freepik)