Mit der wurden die maximal zulässigen Gehalte für Cadmium in Erdmandeln und bestimmten Kulturpilzen geändert.
Die muss angepasst werden. Erdmandeln gehören in der Verordnungslogik zur Gruppe der Rettiche. Für diese wurde in der o.g. Kontaminantenverordnung der Höchstgehalt für Cadmium auf 0,02 mg/kg gesenkt.
Inzwischen liegen Daten vor, die zeigen, dass Erdmandeln in der Regel von Natur aus höhere Cadmiumgehalte aufweisen als Rettiche. Daher wurde der Höchstgehalt für Erdmandeln auf 0,1 mg/kg angehoben.
Ähnliche Argumente wurden für verschiedene Zuchtpilze vorgebracht, so dass der Höchstgehalt für Cadmium in "anderen Zuchtpilzen als Agaricus bisporus" auf 0,15 mg/kg Frischgewicht angehoben wurde. Die Grenzwerte von 0,5 mg/kg für Zucht-Champignons (Agaricus bisporus) und 0,5 mg/kg für Wildpilze bleiben unverändert.
Die neuen Höchstmengen gelten ab dem 10.8.2023
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Autor: Dr. Frank Mörsberger (Foto: von luis_molinero auf Freepik)

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