Zitrusfrüchte

Im Detail geht es um die Kennzeichnung von zugelassenen Schalenbehandlungsmitteln, die zur Haltbarmachung von frischem Obst und Gemüse verwendet werden.

 

Bisher kennen wir den Hinweis „gewachst“ von Oberflächen-behandelten Südfrüchten wie Zitronen, Orangen, Limetten, Melonen, aber auch von Äpfeln und Birnen. Durch eine geplante Revision der LMZDV (Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung) sollen nach einem Entwurf des BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) die Kennzeichnungspflichten auf alle Früchte und Gemüse ausgedehnt werden und auch die Liste der anzugebenden Zusatzstoffe soll z.B. um neuere Coatingmittel erweitert werden.

 

In der Diskussion sind die folgenden Zusatzstoffe:

 

  • E 445 Glycerinester aus Wurzelharz
  • E 471 Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren
  • E 473 Zuckerester der Fettsäure
  • E 474 Zuckerglyceride
  • E 901 – E 904 natürliche Wachse (Bienenwachs, Candelillawachs, Carnaubwachs, Schellack)
  • E 914 Polyethylenwachsoxidate

 

Der Deutsche Fruchthandelsverband kritisiert das Vorhaben unter anderem, weil es nach aktuellem EU-Recht außer für Zitrusfrüchte keine Kennzeichnungspflicht gibt. Das Vorhaben stünde damit im Widerspruch zu dem Ziel nationalstaatliche Regelungen gegenüber EU-Gemeinschaftsrecht aufzugeben. Generell wird bemängelt, dass bei einer Ausdehnung der Kennzeichnung auf alle Früchte und Gemüse unberücksichtigt bleibt, dass die Schale von vielen Erzeugnissen üblicherweise gar nicht zum Verzehr geeignet ist (z.B. bei Bananen). Der Begriff „gewachst“ ist ohnehin irreführend, weil es sich bei den meisten der oben genannten Oberflächenbehandlungsmittel nicht um Wachse im chemischen Sinne handelt. Bleibt abzuwarten wie die finale Version der Durchführungsverordnung am Ende für Obst & Gemüse aussehen wird.

 

 

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger