Futtermittel in einem Sack

Seit dem 20. Mai 2025 gelten EU-weit verbindliche Grenzwerte für Kreuzkontaminationen mit antibiotisch wirksamen Substanzen in Futtermitteln. Unser akkreditiertes Futtermittellabor AGROLAB LUFA unterstützt Sie mit validierten Methoden für eine rechtssichere Futtermittelanalytik.

 

EU-konforme Futtermittelanalytik zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1229 hat die Europäische Kommission neue Vorgaben für die Futtermittelindustrie beschlossen. Die Verordnung ergänzt die bereits bestehende Verordnung (EU) 2019/4 und legt verbindliche Grenzwerte für die unbeabsichtigte Kontamination durch antibiotisch wirksame Substanzen fest. Diese gelten für Futtermittel, die nicht für eine pharmakologische Behandlung bestimmt sind.

Ziel ist es, die Sicherheit in der Lebensmittelkette zu verbessern, die Gesundheit von Mensch und Tier zu schützen und die Entstehung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen zu verringern.

Was bedeutet die neue EU-Verordnung für Futtermittelhersteller und Zulieferer?

Die Verordnung ist seit dem 20. Mai 2025 in Kraft.

Hersteller, Zulieferer und Qualitätsverantwortliche müssen sicherstellen, dass:

  • die neuen Rückstandshöchstgehalte eingehalten werden
  • Analysen und Dokumentationen den regulatorischen Anforderungen entsprechen

AGROLAB LUFA – Ihr Partner für rechtssichere Rückstandsanalyse von Futtermitteln

Unser akkreditiertes Futtermittellabor AGROLAB LUFA bietet Ihnen rechtssichere Rückstandsuntersuchungen gemäß der Verordnung (EU) 2024/1229. Wir setzen dabei auf validierte Methoden zur Analyse antibiotisch wirksamer Substanzen in Futtermitteln – zuverlässig, praxisnah und konform zur ISO 17025.

 

Eine Übersicht aller untersuchten Wirkstoffe, Methoden und Bestimmungsgrenzen (BG) finden Sie in unserem PDF: 

 

 

 

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