Die niederländische Behörde für Lebensmittelsicherheit (NVWA) hat einen Erlass zur Umsetzung der SCoPAFF-Erklärung zu MOAH (Mineral Oil Aromatic Hydrocarbons) in Lebensmitteln veröffentlicht, der am 1.1.2024 in Kraft tritt.

 

In Kreisen der Lebensmittelindustrie wird der niederländische Erlass als zu pauschal und restriktiv kritisiert mit dem Argument, dass bei Überschreitung der Bestimmungsgrenze für MOAH noch keine Gesundheitsgefährdung für die Konsument*innen bestehe.

 

Bei Überschreitung eines MOAH-Summenwertes von 1 mg/kg (ohne Berücksichtigung der Messunsicherheit) in Säuglingsvollnahrung, Säuglingsfolgenahrung, medizinischer Nahrung für Säuglinge und Kleinkinder oder Kleinkindernahrung fordert die NWA die Rücknahme der Produkte vom Markt.

 

Bei Lebensmitteln (außer Säuglingsanfangsnahrung), die den jeweiligen Aktionsgrenzwert überschreiten, wird jedoch eine Messunsicherheit (MU) von 50 % zugunsten des Unternehmens berücksichtigt. Wird der Aktionsgrenzwert auch nach Abzug der MU überschritten, verlangt die Behörde auch hier einen Produktrückruf.

Eine Ausnahme vom Aktionsgrenzwert (Summe der MOAH von 2 mg/kg) besteht für Lebensmittel mit einem Fettgehalt >50%.  Hier ist kein Produktrückruf erforderlich, die Behörde behält sich jedoch vor, in Ausnahmefällen Einzelfallentscheidungen zu treffen.

 

Produktkategorie

EU-Aktionsgrenzwert (Summe MOAH in mg/kg)

Trockene Lebensmittel mit niedrigem Fett-/Ölgehalt (≤4% Fett/Öl)

0,5

Lebensmittel mit höherem Fett-/Ölgehalt (>4% Fett/Öl, ≤50% Fett/Öl)

1,0

Fette/Öle oder Lebensmittel mit >50% Fett-/Ölgehalt

2,0

Quelle: https://food.ec.europa.eu

 

Solange es keine verbindlichen EU-Grenzwerte für MOAH gibt, verzichtet die Behörde auf weitere administrative Maßnahmen wie z.B. schriftliche Verwarnungen, Bußgelder.

 

Achtung! Lebensmittelunternehmer sind gemäß Art. 19 ALV (EU-Verordnung 178/2002) zur Meldung verpflichtet, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass von ihnen eingeführte, erzeugte, verarbeitete, hergestellte oder vertriebene Lebensmittel nicht den Vorschriften über die Lebensmittelsicherheit entsprechen.

 

Dies schließt auch MOAH-Befunde ein, wenn der EU-Aktionswert (ohne Berücksichtigung der Messunsicherheit) überschritten wird. Werden solche Befunde der NVWA nicht oder verspätet gemeldet, erfolgt die Durchsetzung gemäß der Standard-Interventionspolitik der NVWA. In Ausnahmesituationen (z.B. hohe MOAH-Werte in Ölen oder Fetten) oder in Grenzfällen wird die NVWA von Fall zu Fall vorgehen und die geeignete Durchsetzungsstrategie festlegen.

 

IHR PLUS: AGROLAB Dr. A Verwey führt die Untersuchungen auf MOSH/MOAH-Rückstände mit modernsten LC/GC MS/MS Methoden akkreditiert durch. Wir informieren Sie vorab über eine Überschreitung eines EU Aktionsgrenzwertes nach erfolgter Ergebnisbestätigung und weisen Sie auf eine unverzügliche Meldung hin. Eine zusätzliche Meldepflicht des Labors besteht derzeit nicht.

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger