Tee

Mit der Verordnung (EU) 2020/2040 werden nun erstmals Höchstgehalte für bestimmte Pyrrolizidinalkaloide (PA) in bestimmten Lebensmitteln festgelegt.

 

Pyrrolizidinalkaloide sind natürliche pflanzliche Inhaltsstoffe. Über 6.000 Pflanzen sind bekannt, die sich mit diesen Verbindungen vor Fraßfeinden schützen, darunter auch Heil- und Küchenkräuter wie Borretsch. Die Stoffgruppe umfasst mehrere hundert Verbindungen. Im Rückstandsmonitoring werden gem. der neuen Verordnung 21 Substanzen obligatorisch erfasst, sowie 14 weitere Alkaloid-Verbindungen, die je nach Analysenmethode miterfasst werden.

 

Folgende Lebensmittel bzw. Lebensmittelgruppen sind betroffen:

  • Tee (Camellia sinensis) (differenziert, 1 µg/kg (für Säuglinge und Kleinkinder) – 150 µg/kg)
  • Kräutertees (differenziert, 1 µg/kg (für Säuglinge und Kleinkinder) – 400 µg/kg)
  • pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel einschl. Extrakte (400 µg/kg)
  • Nahrungsergänzungsmittel auf Pollenbasis, Pollen und Pollenprodukte (500 µg/kg)
  • getrocknete Kräuter (differenziert 400 bzw. 1000 µg/kg))
  • Kreuzkümmel (400 µg/kg)
  • Borretschblätter (frisch oder gefroren) 750 µg/kg.

 

Die Festlegungen hinsichtlich der Untersuchungsparameter und Rückstandshöchstmengen sind komplex, weshalb wir an dieser Stelle auf eine umfassende Darstellung verzichten und auf den Text der Verordnung selbst verweisen möchten.

 

Die Rückstandshöchstmengen-Festlegung im Falle Borretsch (getrocknet) und Borretsch (frisch und gefroren) erscheint nicht vollkommen schlüssig, wenn von den üblichen Verarbeitungsfaktoren für die Trocknung ausgegangen wird.

 

Untersuchungen auf PA-Rückstände werden von AGROLAB derzeit noch bei akkreditierten Partnerinstituten in Auftrag gegeben.

 

Read more: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32020R2040&qid=1608072564895 

 

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger