Schweiz, Lebensmittel

Die wichtigsten Änderungen im Schweizer Lebensmittelrecht zur Anpassung an den europäischen Standard können Sie im folgenden Artikel durchlesen:

 

Die Festlegung neuer Höchstwerte für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln soll verhindern, dass Überdosierungen zu negativen gesundheitlichen Folgen führen. Beispielsweise wird die Höchstmenge für Zink stark reduziert. Details entnehmen Sie bitte dem endgültigen Verordnungstext, der in Kürze über den angegebenen Link des schweizerischen Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zu finden sein sollte.

 

Die Kennzeichnung „GVO-frei“ bzw. „ohne GVO“ wird für tierische Lebensmittel eingeführt, „wenn für die Fütterung der Tiere keine gentechnisch veränderte Futterpflanze oder daraus gewonnenen Erzeugnisse eingesetzt wurden“.

 

In der Schweiz unzulässige Produktionsmethoden müssen zukünftig auf der Verpackung deutlich sichtbar angegeben werden. Das betrifft zum Beispiel Eier aus der nicht artgerechten Batteriehaltung von Hühnern.

 

Es werden außerdem die Pestizidhöchstgehalte aus Anhang 2 der Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Pestizidrückstände in oder auf Erzeugnissen pflanzlicher und tierischer Herkunft (VPRH) zukünftig als Excel-Tabelle auf der Webseite des BLV zu finden sein. Die RHM orientieren sich bis auf wenige Ausnahmen an den EU-Rückstandshöchstgehalten.

 

Auch in der Kontaminantenverordnung werden Änderungen vorgenommen.

Dies betrifft u.a. neue Höchstgehalte für Cadmium in Schokolade und Kakaopulver, Kupfer, Zink, Schwefeldioxid und Wasserstoffperoxid in Gelatine und Kollagen, Glycidyl-fettsäureester in pflanzlichen Ölen und Fetten und Säuglingsanfangs- und Folgenahrung, sowie Atropin und Scopolamin in der Beikost für Säuglinge und Kleinkinder. Auch hier empfehlen wir die neuen Verordnungsentwürfe zu konsultieren. Beim Acrylamid werden die Richtwerte der EU für bestimmte Produktgruppen übernommen.

 

Zudem werden verschiedene redaktionelle Korrekturen und Überarbeitungen bei unklaren Formulierungen angekündigt.

 

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Autor: Dr. Frank Mörsberger