Ingwer

Gemäß der EU-VO 2018/62 „Neuordnung der Warenarten“ wird Ingwer (Zingiber officinale) umgruppiert von der Kategorie Gewürze (Code 0800000) in die Kategorie Gemüse (Code 0200000), Gruppe Wurzel- und Knollengemüse.

 

Damit einher geht auch eine Anpassung der Rückstandshöchstmengen. Es gelten seit dem 01.01.2020 für Ingwerwurzeln (Code 0213040-006) die identischen PSM-Rückstandshöchstgehalte wie für Meerrettich (Code 0213040).

Die Umgruppierung führt indirekt zu einem neuen Blei-Höchstgehalt für Ingwerwurzeln von 0,1 mg/kg, denn Ingwerwurzeln werden ab jetzt in Abschnitt 3.1 der Kontaminantenverordnung geführt (EU VO 1881/2006). Das kann bei getrocknetem Ingwer zu Problemen führen, worauf der Europäische Gewürz- und Teeverband (THIE), der Europäische Gewürzverband (esa) und auch der Deutsche Fruchthandelsverband (DFHV) hingewiesen haben und sich gemeinsam für eine Ausnahmeregelung einsetzen.

 

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger