Trinkwasserkontrolle

Trinkwasser – streng überwacht

Trinkwasser-Hochbehälter

Trinkwasser ist nicht nur Wasser zum Trinken oder für Zubereitung von Getränken und Speisen. Auch Wasser, das für die Körperpflege, z. B. Hände waschen, sowie zur Reinigung von Gegenständen für den Lebensmittelkontakt oder beispielsweise Kleidung benötigt oder für diese Zwecke bereitgestellt wird, muss Trinkwasserqualität haben. In Baden-Württemberg beträgt der tägliche Wasserverbrauch im Haushalt pro Kopf durchschnittlich 119 Liter.
(Stand für das Jahr 2016; Quelle: www.statistik.baden-wuerttemberg.de)

Für die Reinheit und gesundheitliche Unbedenklichkeit des Trinkwassers sind die Wasserversorgungsunternehmen und Inhaber von Wasserversorgungsanlagen verantwortlich.

Trinkwasserversorgung

Die Wasserversorgung in Baden-Württemberg basiert auf kommunaler Versorgung, überregionalen Fernwasserversorgungen und für einen sehr kleinen Teil der Bevölkerung (0,4 %), vor allem in den ländlichen Regionen von Schwarzwald und Oberschwaben, dezentralen kleinen Wasserwerken und Eigenwasserversorgungen. Etwa die Hälfte des Wassers wird aus Grundwasser gewonnen, knapp 30 % aus Oberflächenwasser, der Rest vor allem aus Quellwasser.
(Quelle: www.statistik.baden-wuerttemberg.de)

Trinkwasserkontrolle

Die 38 Gesundheitsämter der Land- und Stadtkreise sowie das Landesgesundheitsamt (LGA) beraten die Wasserversorger und überwachen im Rahmen der amtlichen Trinkwasserüberwachung die Einhaltung der strengen Qualitätsstandards durch die Unternehmen.

Die Anforderungen an die Beschaffenheit des Trinkwassers sind in der Trinkwasserverordnung geregelt. Diese Vorschrift setzt die europaweit gültigen Standards der Trinkwasser-Richtlinie für Deutschland um. Ist eine im Trinkwasser festgestellte Verunreinigung in der Trinkwasserverordnung nicht mit einem konkreten Grenzwert belegt, sind der Besorgnisgrundsatz und das Gebot zur Minimierung von Verunreinigungen die "Instrumente" für die Prüfung der Erforderlichkeit von Maßnahmen.

Organisation der Trinkwasserüberwachung

Im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit veranlassen die Gesundheitsämter amtliche Trinkwasseruntersuchungen. Die Proben werden an den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern (CVUA) und dem LGA auf mikrobiologische, chemische und radiologische Parameter überprüft.

Die Fachaufsicht über die Gesundheitsämter und das im jeweiligen Dienstbezirk liegenden CVUA liegt bei den Regierungspräsidien als höhere Trinkwasserüberwachungsbehörden. Bei kreisübergreifenden Angelegenheiten, insbesondere mit überregionaler Bedeutung, können die Regierungspräsidien die sachliche Zuständigkeit im Einzelfall an sich ziehen. Die oberste Trinkwasserüberwachungsbehörde ist das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Ihm kommen die politische Führung, Leitungsaufgaben, die Durchführung grundsätzlicher Planungen auf Landesebene und die Ausarbeitung landesweiter Regelungen zu.

Trinkwasseruntersuchungen

Nach der Trinkwasserverordnung vorgeschriebene Untersuchungen, einschließlich der Probennahmen, sind bei einer akkreditierten und in einem Bundesland zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstelle zu beauftragen. Die Liste der in Baden-Württemberg zugelassenen Labore ist im Internet veröffentlicht, der Link darauf ist unten bei den weiterführenden Links zu finden. Das Labor trägt auch für die korrekte Durchführung der Probenahmen die Verantwortung - unabhängig davon, ob es diese durch eigene Mitarbeiter oder externe Probennehmer durchführen lässt.

Hinweise sowie Fragen und Antworten zur Untersuchung von Trinkwasser auf Legionellen sind ausführlich auf www.verbraucherportal-bw.de dargestellt.

Wer sein Trinkwasser ohne gesetzliche Verpflichtung auf eigene Kosten untersuchen lassen will, kann sich hierzu ebenfalls an ein Trinkwasserlabor aus der oben genannten Liste wenden.

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