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Trinkwasserüberwachung

Symbolfoto: Eine Frau in einem weißen Kittel arbeitet in einem Labor (Foto: Colourbox.de / PetraD)
Foto: Colourbox.de / PetraD

In der Trinkwasserverordnung sind die Zuständigkeiten und Aufgaben der Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sowie der überwachenden Gesundheitsbehörden klar und eindeutig zugeordnet. Für die amtliche Überwachung nach der Verordnung sind in den Landkreisen und kreisfreien Städten die Gesundheitsämter oder Fachbereiche für Gesundheit zuständig. Die Fachaufsicht führt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) als Oberste Landesbehörde.

 Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage ist dafür verantwortlich, dass die Konzentration von Krankheitserregern und chemischen Stoffen im abgegebenen Wasser so gering ist, dass die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht geschädigt wird. Um dies sicherzustellen, führen die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen in Trinkwasseruntersuchungsstellen regelmäßige Untersuchungen zur Überprüfung der Einhaltung von Grenzwerten nach einheitlichen Analysenverfahren durch. Der Betreiber einer Trinkwasserinstallation ist verpflichtet, die Ergebnisse dieser Untersuchungen aufzuzeichnen oder aufzeichnen zu lassen. Diese Ergebnisse werden innerhalb von 14 Tagen dem zuständigen Gesundheitsamt übergeben.

 Durch die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte werden zusätzliche Proben entnommen und in festgelegten Trinkwasseruntersuchungsstellen analysiert.

 Im Rahmen von speziellen Überwachungsprogrammen werden von den Gesundheitsämtern Trinkwasserinstallationen kontrolliert, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird. Hierzu gehören Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindereinrichtungen, Schulen, Krankenhäuser, Senioreneinrichtungen und Gaststätten. Wenn festgestellt wird, dass einzelne Grenzwerte überschritten worden sind, hat das zuständige Gesundheitsamt gemeinsam mit dem Wasserversorger oder dem Betreiber einer Trinkwasserinstallation erforderliche Maßnahmen festzulegen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen können befristet Grenzwertüberschreitungen zugelassen oder von Maßnahmen abgesehen werden. Die Entscheidung darüber trifft das Gesundheitsamt unter Beteiligung der Obersten Landesbehörde.

 In einem jährlichen Bericht zur Qualität des Trinkwassers im Land Brandenburg werden die Untersuchungsergebnisse zusammengefasst und zur Berichterstattung an die Europäische Union dem Bundesministerium für Gesundheit übergeben

Symbolfoto: Eine Frau in einem weißen Kittel arbeitet in einem Labor (Foto: Colourbox.de / PetraD)
Foto: Colourbox.de / PetraD

In der Trinkwasserverordnung sind die Zuständigkeiten und Aufgaben der Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sowie der überwachenden Gesundheitsbehörden klar und eindeutig zugeordnet. Für die amtliche Überwachung nach der Verordnung sind in den Landkreisen und kreisfreien Städten die Gesundheitsämter oder Fachbereiche für Gesundheit zuständig. Die Fachaufsicht führt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) als Oberste Landesbehörde.

 Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage ist dafür verantwortlich, dass die Konzentration von Krankheitserregern und chemischen Stoffen im abgegebenen Wasser so gering ist, dass die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht geschädigt wird. Um dies sicherzustellen, führen die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen in Trinkwasseruntersuchungsstellen regelmäßige Untersuchungen zur Überprüfung der Einhaltung von Grenzwerten nach einheitlichen Analysenverfahren durch. Der Betreiber einer Trinkwasserinstallation ist verpflichtet, die Ergebnisse dieser Untersuchungen aufzuzeichnen oder aufzeichnen zu lassen. Diese Ergebnisse werden innerhalb von 14 Tagen dem zuständigen Gesundheitsamt übergeben.

 Durch die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte werden zusätzliche Proben entnommen und in festgelegten Trinkwasseruntersuchungsstellen analysiert.

 Im Rahmen von speziellen Überwachungsprogrammen werden von den Gesundheitsämtern Trinkwasserinstallationen kontrolliert, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird. Hierzu gehören Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindereinrichtungen, Schulen, Krankenhäuser, Senioreneinrichtungen und Gaststätten. Wenn festgestellt wird, dass einzelne Grenzwerte überschritten worden sind, hat das zuständige Gesundheitsamt gemeinsam mit dem Wasserversorger oder dem Betreiber einer Trinkwasserinstallation erforderliche Maßnahmen festzulegen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen können befristet Grenzwertüberschreitungen zugelassen oder von Maßnahmen abgesehen werden. Die Entscheidung darüber trifft das Gesundheitsamt unter Beteiligung der Obersten Landesbehörde.

 In einem jährlichen Bericht zur Qualität des Trinkwassers im Land Brandenburg werden die Untersuchungsergebnisse zusammengefasst und zur Berichterstattung an die Europäische Union dem Bundesministerium für Gesundheit übergeben

Trinkwasseruntersuchung

Im Land Brandenburg werden mit der Untersuchung des Trinkwassers Labore, sogenannte Trinkwasseruntersuchungsstellen, beauftragt. Diese Labore müssen über eine Akkreditierung der deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) sowie eine Zulassung des jeweiligen Bundeslandes verfügen, in dem sie tätig sind.

Gemäß § 40 Abs. 2 der Trinkwasserverordnung werden die Trinkwasseruntersuchungsstellen, die im Land Brandenburg zugelassen sind und nicht bereits in einem anderen Bundesland gelistet sind, bekannt gemacht.

Diese Untersuchungsstellen erfüllen die Vorgaben der Trinkwasserverordnung auf der Grundlage der im § 42 und § 43 formulierten Anforderungen:

Im Land Brandenburg werden mit der Untersuchung des Trinkwassers Labore, sogenannte Trinkwasseruntersuchungsstellen, beauftragt. Diese Labore müssen über eine Akkreditierung der deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) sowie eine Zulassung des jeweiligen Bundeslandes verfügen, in dem sie tätig sind.

Gemäß § 40 Abs. 2 der Trinkwasserverordnung werden die Trinkwasseruntersuchungsstellen, die im Land Brandenburg zugelassen sind und nicht bereits in einem anderen Bundesland gelistet sind, bekannt gemacht.

Diese Untersuchungsstellen erfüllen die Vorgaben der Trinkwasserverordnung auf der Grundlage der im § 42 und § 43 formulierten Anforderungen:


Fachinformationen für Wasserversorger und Trinkwasseruntersuchungsstellen

Im Land Brandenburg erfolgt die Erfassung und Verarbeitung der Analysedaten zum Trinkwasser in den Datenbanken der Landkreise und kreisfreien Städte. Zur Übermittlung der Untersuchungsergebnisse an die zentrale Trinkwasserdatenbank des Landes Brandenburg wird der OctoWare ™ Standard eingesetzt. Alle - fortlaufend aktualisierten - Fachinformationen zum OctoWare ™ Standard finden Sie hier:

Im Land Brandenburg erfolgt die Erfassung und Verarbeitung der Analysedaten zum Trinkwasser in den Datenbanken der Landkreise und kreisfreien Städte. Zur Übermittlung der Untersuchungsergebnisse an die zentrale Trinkwasserdatenbank des Landes Brandenburg wird der OctoWare ™ Standard eingesetzt. Alle - fortlaufend aktualisierten - Fachinformationen zum OctoWare ™ Standard finden Sie hier: