Kennst Du schon unser MiWeMi-Empfehlungsprogramm? Für jeden Bewerber, der im Zeitraum ab 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 von Dir empfohlen wurde und eine freie Stelle besetzt, erhältst Du ab sofort eine Geldprämie.
Detaillierte Bedingungen zur Anspruchsberechtigung, den Voraussetzungen und der Auszahlungsart erfährst Du hier:
WER IST ANSPRUCHSBERECHTIGT?
Anspruchsberechtigt sind alle aktiven, angestellten Mitarbeiter, egal ob Teilzeit-Mitarbeiter, Auszubildende, Führungskräfte oder Mitarbeiter der HR Personalverwaltungsabteilung. Nicht prämienberechtigt sind:
Mitarbeiter und Auszubildende der HR Recruiting-Abteilung
Externe Mitarbeiter
Mitarbeiter, bei denen die Gehalts- oder Entgeltfortzahlug eingestellt oder ausgesetzt wurde
Mitarbeiter, die bereits aus dem Unternehmen ausgeschieden sind, haben keinen Prämienanspruch. Verlässt ein Werbender das Unternehmen, noch bevor der geworbene Mitarbeiter seinen Arbeitsvertrag unterzeichnet hat, oder vor Ablauf der ersten 7 Monate Betriebszugehörigkeit, verfällt der Prämienanspruch.
Ein Mitarbeiter kann beliebig viele Mitarbeiter werben und damit die Prämie wiederholt erhalten.
WELCHE VORAUSSETZUNGEN MÜSSEN ERFÜLLT SEIN?
Bei der freien Stelle handelt es sich um eine Vollzeit-, Teilzeit- oder Azubistelle. Für das Werben von geringfügig Beschäftigten (Minijob), Praktikanten, Werkstudenten oder Saisonkräften (befristete Tätigkeit zur Saison) wird keine Prämie ausgezahlt.
Der Umfang einer Teilzeitstelle muss mindestens 20 Wochenstunden betragen.
Der Geworbene kennzeichnet seine Bewerbung mit „auf Empfehlung von …“ (Vor- und Zuname des werbenden Mitarbeiters) bereits im Anschreiben – bei erstem Kontakt mit dem Recruiting. Alternativ haben Bewerber bei einer Onlinebewerbung über unser Bewerbermanagementsystem „Onlyfy“ die Möglichkeit, den Namen des Werbenden online zu hinterlegen. Die Kennzeichnung muss für die Mitarbeiter der Personalabteilung eindeutig ersichtlich sein. Ein nachträglicher Hinweis auf den Werbenden z. B. bei oder nach einem Vorstellungsgespräch oder nach einem Probearbeiten ist ausgeschlossen.
Der Geworbene unterschreibt seinen Arbeitsvertrag und tritt die Stelle an (Prämie Teil 1).
Der Geworbene verbleibtmindestens 7 Monate im Unternehmen (Prämie Teil 2).
WIE WIRD DIE PRÄMIE AUSGEZAHLT?
Wenn alle Voraussetzungen für den Prämienanspruch erfüllt sind, erhalten anspruchsberechtigte AGROLAB-Mitarbeiter für jede erfolgreiche Mitarbeiterempfehlung eine Geldprämie in Höhe von insgesamt 1000,- € brutto.
Die Auszahlung der Prämie an den werbenden Mitarbeiter erfolgt in zwei Teilzahlungen als „Prämiensplit“.
Der erste Teil der Prämie beträgt 250,- € brutto und wird nach Vertragsunterzeichnung und Antritt des geworbenen Mitarbeiters zum ersten Arbeitstag an den werbenden Mitarbeiter ausgezahlt. Voraussetzung ist also, dass der geworbene Mitarbeiter zum vertraglich vereinbarten Eintrittstermin seine Arbeit antritt. Tut er dies nicht, entfällt die Prämie für den Werbenden. Die Auszahlung des ersten Teils der Prämie an den werbenden Mitarbeiter erfolgt mit der Lohnzahlung im Folgemonat nach dem Eintrittstermin des gewobenen Mitarbeiters.
Nach Ablauf der ersten 7 Monate Betriebszugehörigkeit des geworbenen Mitarbeiters erhält der werbende Mitarbeiter den zweiten Teil der Prämie in Höhe von 750,- € brutto. Die Auszahlung des zweiten Teils der Prämie an den werbenden Mitarbeiter erfolgt mit der Gehaltszahlung im Folgemonat nach dem letzten Tag der 7 monatigen Betriebszugehörigkeit des geworbenen Mitarbeiters. Wird das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten 7 Monate Betriebszugehörigkeit von einer der beiden Vertragsparteien (Arbeitnehmer oder Arbeitgeber) beendet, entfällt der Anspruch des werbenden Mitarbeiters auf den zweiten Teil der Prämie.